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Wiedergefunde Katze -> Kostenklärungen wegen Hoher Tierarztrechnung

von Janet S.

Guten Tag Frau Fries. Wir haben ein Problem mit unserer wiedergefunden Katze. Vor ca. 4 Wochen ist sie entlaufen. 2 Tage später hat die zum jetzigen Zeitpunkt Besitzerin, ihm bei einer Tierarztpraxis wegen einer Lähmung vorgestellt, dort wurde weiterhin festgestellt, dass er eine akute Bluterkrankung hat. Sie hat ihn dort für vier Wochen medizinisch behandelt und auch wohnen lassen. Während dieser Zeit wurde die Katze auch kastriert und gechipt. (Was wir leider vorher nicht getan haben). Nachdem die Katze entlassen wurde, ist sie einen Tag später, auch wieder bei uns zu Hause aufgetaucht. Wir sind am nächsten Tag zum Tierarzt, weil wir die Kastration und Chipen sofort durchführen lassen wollten, hierbei wurde festgestellt, dass die Katze bereits kastriert und gechipt ist. Die Tierarztpraxis hat bei der Praxis angerufen, wo man den Chip eingesetzt hatte. (im Nachbardorf ). Hier haben wir die anderen Infos über die dortige Behandlung erhalten. Wir wissen noch nicht ob sie die Katze, als Fundkatze gemeldet hat (beim Ordnungsamt oder Tierschutzverein). Laut Aussage der Tierarzthelferin hat die jetzige Besitzerin, auch schon ein Teil der Rechnung bezahlt. Weiterer Angaben über den genauen Wert dürfte sie mir aus Datenschutzgründen nicht sagen. Unser Problem sind jetzt leider die ev. zu erwartenden Kosten! Müssen wir jetzt alles ZAHLEN???? Die vorübergehende Besitzerin hat selber zwei Katzen und hat daher aus eigenem Interesse entschieden. Die Katze für vier Wochen dort in Pension zu lassen. Müssen wir diese Kosten jetzt zahlen? Denn wir selber hätten die Katze nach Hause geholt, auch wenn sie laut Aussage der Tierarzthelferin „ansteckend“ war. Vier Wochen pflegt vor Ort sind doch total teuer!!!! Wir wollten einfach nur fragen, wie die Rechtsgrundlage bei Bezahlung der Kosten vom Tierarzt sind und ob wir überhaupt etwas zahlen müssen? Die zweite Frage wäre: Wenn Sie die Katze als Fundkatze beim Ordnungsamt gemeldet hat. Werden die Kosten für die Tierarztbehandlung von der Gemeinde doch meistens übernommen. Holt sich dann die Gemeinde die Kosten für die Behandlung, dann von uns wieder oder nicht?? Wir wohnen in Brandenburg. Es wäre sehr freundlich vor ihnen wenn sie uns weiterhelfen könnten. Mit freundlichen Gruß Familie S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der geschilderte Ablauf erscheint etwas „abenteuerlich“. Zu der Frage nach den Kosten des Tierarztes zunächst grundsätzliches vorweg. Als Eigentümerin und Halterin der Katze sind Sie als Garant gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) auch für deren Pflege und Versorgung verantwortlich. Mit der Verpflichtung aus § 2 TierSchG geht auch die Pflicht zur Übernahme von lebensnotwendigen tierärztlichen Behandlungen einher, unabhängig davon, ob man diese subjektiv für notwendig erachtet, ob man die finanziellen Mittel hierfür hat oder ob man in einem Fundfall den Tierarzt selbst beauftragt hat oder noch nicht mal dabei war.
Wer seinem Tier die notwendige Erst- bzw. Notfallversorgung nicht angedeihen lässt und dem Tier dadurch länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich unter Umständen strafbar nach § 17 Nr. 2 b TierSchG (so genannte Euthanasieverschleppung). Dies gilt sowohl für den Halter als auch für den Tierarzt. Zwar muss der Tierarzt grundsätzlich zunächst versuchen die Einwilligung des Halters vor einer Behandlung einholen, zu Beweiszwecken sollte er dies auch dokumentieren. Er muss jedoch im Einzelfall entscheiden, ob die unter Umständen längere Suche nach dem Halter medizinisch vertretbar ist. Dies lässt sich im Streitfall letztlich nur durch einen Sachverständigen bewerten.
In Ihrem Fall müsste wahrscheinlich unterschieden werden zwischen den Kosten der Erstversorgung und den weiteren Kosten und ab wann es medizinisch vertretbar war, nach Ihnen durch einen Anruf bei TASSO zu suchen. Des Weiteren müssten aber auch die Details bekannt sein bzw. in Erfahrung gebracht werden, hinsichtlich der „Finderin“, da es ein Unterschied ist, ob Sie dem Tierarzt gegenüber die Katze wahrheitsgemäß als fremde Fundkatze vorgestellt hat oder ob sie sie als ihre eigene ausgegeben hat. Ich nehme aber an, dass sie nicht als Fundkatze bezeichnet wurde, da die Praxis sie dann wahrscheinlich gar nicht in Pflege genommen, hätte da diese Kosten auch von der Stadt /Gemeinde wahrscheinlich nicht übernommen worden wären. Zu diesem Zwecke müsste Auskunft bei dem Tierarzt aus dem Nachbarort eingeholt werden, notfalls über einen Anwalt.
Da eine rechtliche Beurteilung erst möglich ist, wenn der gesamte Sachverhalt bekannt ist, sollten sich bei Bedarf bzw. spätestens wenn der Tierarzt von Ihnen eine Zahlung anmahnt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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