zurück zur Übersicht Ex Freund hat Hund ins Tierheim gebracht 24.06.2018 von Sarah L. Hallo mein jetziger Ex Freund und ich haben uns vor 3 Monaten ein Hund aus dem Tierheim geholt. Wir haben ihn gemeinsam bezahlt aber er hat den Kaufvertrag unterschrieben alles. Vor knapp 4 Wochen haben wir uns getrennt und er hat den Hund mitgenommen der Hund war trotz der Trennung viel bei mir wenn er arbeitete. Jetzt hab ich erfahren er hat ihn zurück ins Tierheim gebracht vor 3 Tagen. Kann ich den Hund da wieder raus holen? Und muss ich dann die Schutzgebühr erneut bezahlen. Vielen Dank für ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Hundes haben, hängt davon ab, ob Ihr Ex-Freund durch die alleinige Unterschrift Alleineigentümer des Hundes geworden ist (wofür Ihre fehlende Unterschrift auf dem Vertrag und die Tatsache, dass er den Hund offensichtlich mit Ihrem Einverständnis bei der Trennung mitgenommen hat, spräche) oder ob Sie beide Gemeinschaftseigentum erworben haben. Hinzu kommt die Problematik des Eigentumsvorbehaltes, sofern dieser in dem Tierschutzvertrag zugunsten des Tierheims enthalten ist. Da eine Bewertung ohne Kenntnis der Einzelheiten an dieser Stelle nicht möglich ist, sollten Sie sich sich mit dem Tierheim in Verbindung und versuchen, den Hund herauszubekommen, sei es durch eine Art „Vertragsänderung“ des alten Vertrages mit Ihrem Ex-Freund in den sie als neue Halterin eingetragen werden oder durch den Abschluss eines neuen Vertrages und Zahlung einer Schutzgebühr, wobei Sie hier mit dem Tierheim eine geringere Gebühr vereinbaren sollten, da die Impfungen und Einreisegebühren (sofern es sich um einen Hund aus dem Ausland handelt), ja nicht mehr angefallen sind. Sollte das Tierheim sich weigern oder ankündigen den Hund neu zu vermitteln, sollten Sie sich bei Bedarf an einen Tierrechtsanwalt wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Hundes haben, hängt davon ab, ob Ihr Ex-Freund durch die alleinige Unterschrift Alleineigentümer des Hundes geworden ist (wofür Ihre fehlende Unterschrift auf dem Vertrag und die Tatsache, dass er den Hund offensichtlich mit Ihrem Einverständnis bei der Trennung mitgenommen hat, spräche) oder ob Sie beide Gemeinschaftseigentum erworben haben. Hinzu kommt die Problematik des Eigentumsvorbehaltes, sofern dieser in dem Tierschutzvertrag zugunsten des Tierheims enthalten ist. Da eine Bewertung ohne Kenntnis der Einzelheiten an dieser Stelle nicht möglich ist, sollten Sie sich sich mit dem Tierheim in Verbindung und versuchen, den Hund herauszubekommen, sei es durch eine Art „Vertragsänderung“ des alten Vertrages mit Ihrem Ex-Freund in den sie als neue Halterin eingetragen werden oder durch den Abschluss eines neuen Vertrages und Zahlung einer Schutzgebühr, wobei Sie hier mit dem Tierheim eine geringere Gebühr vereinbaren sollten, da die Impfungen und Einreisegebühren (sofern es sich um einen Hund aus dem Ausland handelt), ja nicht mehr angefallen sind. Sollte das Tierheim sich weigern oder ankündigen den Hund neu zu vermitteln, sollten Sie sich bei Bedarf an einen Tierrechtsanwalt wenden.