zurück zur Übersicht Info Besitzer Hund 26.06.2018 von Tiziana P. Hallo Lieber Tasso Team. Ich habe hier eine frage und vielleicht können sie mir weiterhelfen. Im September 2016 kauften wir ein Labrador 3 monate (privatkauf) Wir behalten den Hund bis Juli 2017 , danach sind wir gezwungen den Hund einer sehr guten Freundin in Betreuung zu geben die selbst ein Hund suchte, wir gaben ihr ihn weil wir sicher und vertrauen zu dieser Person hatten, mit der Bitte, dass wir und die Kinder den Hund sehen können wann immer sie wollen. Ich meldete den Hund bei Tasso ab weil ich ja den Hund nicht mehr jeden Tag bei mir hatte... Und meldete ihn auf meiner guten Freundin um. Sie pflegte ihn und impfte ihn..ohne mir je eine Rechnung zu geben... aber ich ladete sie öffters zum Essen ein....da wir ja sehr gut befreundet waren ( Rechnungen für Aufwendungen kamen nie) Nach einger Zeit wurden die Besuche in den letzen Monaten immer weniger und die Kinder weinten oft...bis sie mich um eine Bescheinigung bat das ich ihr den Hund geschenkt hätte. Sie sagte der Tierarzt hätte gesagt es wäre gut ihn zu kastrieren und er wollte eine Bescheinigung von der alten Besitzerin das es eine "Schenkung" war. Natürlich ist die Sache nicht so, ich habe ihr nie gesagt. dass ich ihr den Hund geschenkt habe. (Es war abgemacht, sie betreut den Hund mit der Bitte, dass wir ihn sehen können wann wir wollen) Wir haben auch nie etwas schriftliches vereinbart. Nun sind wir hier ohne Hoffnungen, ohne Hund und Kinder die weinen. Wie sieht meine Rechtliche Situation aus.? Ich denke ich war hinsichtlich dieser Sache zu naiv! Kann ich die ganzen Aufwendungen zurückzahlen und den Hund zurück verlangen? Es wäre toll eine info zu erhalten. Vielen Dank Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Sie als ursprüngliche Eigentümerin einen Herausgabeanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie Ihr Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen können, da die Pflegepersonen in der Regel und auch in Ihrem Fall behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt auch in Ihrem Fall hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten meistens nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Bekannten aufgesetzt haben, einen wirksamen mündlichen Vertrag gibt es, zu prüfen ist jedoch ob es sich dabei um einen Verwahrungsvertrag ohne Eigentumsübergang oder einen Schenkungsvertrag mit Eigentumsübergang handelt, wobei im Moment sowohl die gesetzliche Eigentumsvermutung, sowie die Ummeldung und die Versorgung des Hundes auf Kosten der Bekannten zu deren Gunsten sprechen. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, WhatsApp, Facebook etc.) möglich. Versuchen Sie daher zunächst eine gütliche Lösung zu finden, sei es durch das Angebot Ihr alle entstandenen Kosten zu erstatten gegen Rückgabe des Hundes oder das Besuchsrecht Ihrer Kinder verbindlich zu vereinbaren, oder ähnliches. Sollte sie sich damit einverstanden zeigen, setzen Sie dieses Mal unbedingt zu Beweiszwecken ein Schriftstück auf, das die Einzelheiten regelt. Können Sie sich nicht einigen, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Sie als ursprüngliche Eigentümerin einen Herausgabeanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie Ihr Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen können, da die Pflegepersonen in der Regel und auch in Ihrem Fall behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt auch in Ihrem Fall hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten meistens nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Bekannten aufgesetzt haben, einen wirksamen mündlichen Vertrag gibt es, zu prüfen ist jedoch ob es sich dabei um einen Verwahrungsvertrag ohne Eigentumsübergang oder einen Schenkungsvertrag mit Eigentumsübergang handelt, wobei im Moment sowohl die gesetzliche Eigentumsvermutung, sowie die Ummeldung und die Versorgung des Hundes auf Kosten der Bekannten zu deren Gunsten sprechen. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, WhatsApp, Facebook etc.) möglich. Versuchen Sie daher zunächst eine gütliche Lösung zu finden, sei es durch das Angebot Ihr alle entstandenen Kosten zu erstatten gegen Rückgabe des Hundes oder das Besuchsrecht Ihrer Kinder verbindlich zu vereinbaren, oder ähnliches. Sollte sie sich damit einverstanden zeigen, setzen Sie dieses Mal unbedingt zu Beweiszwecken ein Schriftstück auf, das die Einzelheiten regelt. Können Sie sich nicht einigen, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt für Tierrecht wenden.