zurück zur Übersicht Hundesteuer 05.07.2018 von Peter L. Hallo, unserer Gemeinde ist nach 2 Jahren aufgefallen das wir unsere 3 Hunde falsch angemeldet haben. 2 Hunde liefen auf meinem Namen und der 3 auf den Namen meiner Freundin/Frau. Nun sollen wir rückwirkend nach zahlen. Obwohl die Gemeinde ihren Fehler einsieht. Wir haben die ganze Zeit Hundesteuer bezahlt. Ich für 2 und meine Frau für ihren Hund. Die Hauptschuld sollen wir tragen, wir hätten es wissen. Bei der Anmeldung des dritten Hundes hätte die Gemeinde uns nicht eine Auskunft geben müssen über die Sachelage? Ich hoffe sie können uns weiter helfen. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Hundesteuerpflicht ergibt sich allgemein aus § 2 der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde. Wie üblich, ist die Steuerpflichtigkeit nicht an das Eigentum an dem Hund geknüpft, sondern an die Haltereigenschaft (was nicht miteinander identisch ist). So ergibt sich aus § 2 Absatz 4 der Satzung für Ihren konkreten Fall, dass alle Hunde die in einem Haushalt leben, als von den verschiedenen Haltern gemeinsam gehalten werden und daher als drei Hunde und nicht als „2 und 1 Hund“ versteuert werden müssen. Ob die Gemeinde einen Fehler gemacht hat, läßt sich aus Ihrer Schilderung nicht prüfen, da hierfür die Einzelheiten der Anmeldung bekannt sein und der konkrete Steuerbescheid eingesehen werden müssten. Waren Sie z.B. beide vor Ort und haben den Hund persönlich dort angemeldet oder hat Ihre Freundin den dritten Hund schriftlich angemeldet? War es für die Gemeinde denn überhaupt erkennbar, dass die drei Hunde in einem gemeinsamen Haushalt leben? Wenden Sie sich daher bei weiterem konkreten Beratungsbedarf z.B. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Steuer- oder Verwaltungsrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Hundesteuerpflicht ergibt sich allgemein aus § 2 der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde. Wie üblich, ist die Steuerpflichtigkeit nicht an das Eigentum an dem Hund geknüpft, sondern an die Haltereigenschaft (was nicht miteinander identisch ist). So ergibt sich aus § 2 Absatz 4 der Satzung für Ihren konkreten Fall, dass alle Hunde die in einem Haushalt leben, als von den verschiedenen Haltern gemeinsam gehalten werden und daher als drei Hunde und nicht als „2 und 1 Hund“ versteuert werden müssen. Ob die Gemeinde einen Fehler gemacht hat, läßt sich aus Ihrer Schilderung nicht prüfen, da hierfür die Einzelheiten der Anmeldung bekannt sein und der konkrete Steuerbescheid eingesehen werden müssten. Waren Sie z.B. beide vor Ort und haben den Hund persönlich dort angemeldet oder hat Ihre Freundin den dritten Hund schriftlich angemeldet? War es für die Gemeinde denn überhaupt erkennbar, dass die drei Hunde in einem gemeinsamen Haushalt leben? Wenden Sie sich daher bei weiterem konkreten Beratungsbedarf z.B. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Steuer- oder Verwaltungsrecht.