zurück zur Übersicht Bin ich zur Zahlung des Kaufpreises meines Katers an den Ex-Freund verpflichtet? 12.07.2018 von Franziska S. Im Sommer 2017 habe ich mich mit meinem damaligen Lebenspartner dazu entschieden, gemeinsamen einen Kater anzuschaffen. Für ihn kam damals nur eine Rassekatze in Frage und so haben wir uns gemeinsam für einen Britisch Kurzhaar entschieden. Für ihn stand ohne Frage fest, dass er das Tier kaufen wird. Somit steht er im Kaufvertrag mit dem Züchter. Der Kater ist dann am 14.09.17 bei uns eingezogen. Mitte Oktober kam es dann doch recht unerwartet zur Trennung. Anfangs dachte ich, dass ich den Kater nicht mitnehmen kann, weil er ja laut Kaufvertrag meinem Ex-Partner gehört. Nachdem ich jedoch meine Sachen gepackt habe, konnte ich nicht anders als ihn mitzunehmen. Die Bindung des Tieres würde ich vornehmlich an mich bestätigen. Anfangs hat er den Kater noch besucht, jedoch nach einem erneuten Streit brach der Kontakt für 3 Monate ab (Ex-Partner hätte natürlich jederzeit nach dem Tier fragen können und auch besuchen können, hätte er danach gefragt) In diesen 3 Monaten befand er sich aufgrund von Krankheit 8 Wochen in stationärer Behandlung. Nachdem die Behandlung vorbei war, kam er wieder auf mich zu und verlangte den Kaufpreis des Katers von, damit ich die Papiere und Tierarztpass von ihm bekomme, damit das Tier, nach seinem Wortlaut, „rechtmäßig mir gehöre“. Bin ich verpflichtet, ihm dieses auszuzahlen? Oder bin ich gar zur Rückgabe des Tieres verpflichtet, wenn er es von mir verlangen würde? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sowohl die Frage nach der Zahlung eines Geldbetrages als auch nach der Rückgabe sofern er dies verlangt, hängt davon ab, ob Ihr Exfreund nach wie vor Eigentümer des Katers ist oder ob Sie durch die Mitnahme des Katers bei der Trennung, die offensichtlich mit dem Einverständnis Ihres Exfreundes geschah, Eigentümerin geworden sind. Da Sie für den Kater (bisher) nichts gezahlt haben, wäre eine Schenkung zu prüfen. Da Sie den Kater bei sich, also in Ihrem Besitz haben, könnte die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB zu Ihren Gunsten eingreifen. Da die Prüfung der Eigentumslage zum einen jedoch sehr kompliziert ist und zum anderen von den Einzelheiten des Falles abhängt (was genau wurde vereinbart, gibt es Beweise, Zeugen etc.) ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Sollte die Prüfung eher gegen einen Eigentumsübergang auf Sie und damit für einen Verwahrungsvertrag sprechen, ist unbedingt ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung aller entstandenen Kosten zu prüfen. Unabhängig von der rechtlichen Situation, könnten Sie jedoch überlegen, ihm tatsächlich einen Geldbetrag (die Höhe können Sie frei miteinander vereinbaren) zu bezahlen, um damit eine kurzfristige und endgültige Klärung herbeizuführen. In diesem Falle sollte Sie unbedingt ein Schriftstück aufsetzen, das von Ihnen beiden unterschrieben wird, in dem klar festgehalten wird, welchen Betrag Sie ihm zahlen, dass sie sich einig sind, dass der Kater Ihr Alleineigentum ist und welche Papiere Ihnen bis wann ausgehändigt werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sowohl die Frage nach der Zahlung eines Geldbetrages als auch nach der Rückgabe sofern er dies verlangt, hängt davon ab, ob Ihr Exfreund nach wie vor Eigentümer des Katers ist oder ob Sie durch die Mitnahme des Katers bei der Trennung, die offensichtlich mit dem Einverständnis Ihres Exfreundes geschah, Eigentümerin geworden sind. Da Sie für den Kater (bisher) nichts gezahlt haben, wäre eine Schenkung zu prüfen. Da Sie den Kater bei sich, also in Ihrem Besitz haben, könnte die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB zu Ihren Gunsten eingreifen. Da die Prüfung der Eigentumslage zum einen jedoch sehr kompliziert ist und zum anderen von den Einzelheiten des Falles abhängt (was genau wurde vereinbart, gibt es Beweise, Zeugen etc.) ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Sollte die Prüfung eher gegen einen Eigentumsübergang auf Sie und damit für einen Verwahrungsvertrag sprechen, ist unbedingt ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung aller entstandenen Kosten zu prüfen. Unabhängig von der rechtlichen Situation, könnten Sie jedoch überlegen, ihm tatsächlich einen Geldbetrag (die Höhe können Sie frei miteinander vereinbaren) zu bezahlen, um damit eine kurzfristige und endgültige Klärung herbeizuführen. In diesem Falle sollte Sie unbedingt ein Schriftstück aufsetzen, das von Ihnen beiden unterschrieben wird, in dem klar festgehalten wird, welchen Betrag Sie ihm zahlen, dass sie sich einig sind, dass der Kater Ihr Alleineigentum ist und welche Papiere Ihnen bis wann ausgehändigt werden müssen.