zurück zur Übersicht Hundeverbot 15.07.2018 von Gesine P. Guten Tag , Ich bin vor kurzem umgezogen vorübergehen erstmal zu Bekannten. Dann habe ich nächste Woche einen Besichtigungstermin einer Wohnung. Da ich wirklich keine Ahnung von so was hatte ist eine Freundin mit zum Vorstellungsgespräch bei einer Genossenschaft gekommen.Als es dann zum ausfüllen von Unterlagen kam hat sie mir gesagt das ich meinen Hund nicht angeben brauch(ihre worte: gebe ihn noch nicht an) und ich habe auch noch darauf gehört. So im Nachhinein muss ich jetzt den Mist ausbügeln. Also meine Lage ist wie folgt:Ich bin volljährig geworden und mein verlobter und ich wollten neu anfangen dazu kommt noch das ich hoch schwanger bin und einen Colliemischling als Hund habe. So dann haben wir ja wie gesagt bald eine wohnungsbesichtigung ich habe mich nochmal bei der Genossenschaft gemeldet und nach gefragt wie das mit einem Hund ist .der Mitarbeiter hat nur gesagt es ist nicht gerne gesehen und große Hunde sowieso nicht(meiner ist kniehoch) warum auch immer alle hunde möchten." So die bekannte hat dann nachgefragt und da hieße es das kleine Hunde nicht so schlimm wären so was wie Dackel usw. sie fallen nicht so sehr auf. Da es in dem Haus auch ältere Personen leben und auch eine Gruppe Geistig Behinderte dort wohnen habe sie auch gesagt. So und zu mir ich habe diesen Lieben Hund der mit allen Hunden(Rüden, Hündinnen), Katzen klar kommt und zu Kindern aller Art ein super Verhältniss hat und auch mit Behinderten halbwegs aufgewachsen ist vor zwei Jahren zum Geburtstag bekommen. Wie schaffe ich es meinen Hund nicht verlieren oder besser gesagt was muss ich machen das mein seelenklemptner und bester freund nicht weg muss. Die BEKANNTE hat mir dann auch noch angeboten den hund zu übernehmen.Wobei ich Lieber zur Wohnungsgenossenschaft gegangen/gehen werde und es irgendwie richtig rücke würde/werde ich weiß nur nicht wie wenn sie noch andere Fragen haben dann mir bitte Schreiben.Wichtig!!! Mit Freundlichen Grüßen G.P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergeht es vielen Tierhaltern wie Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung, in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist. Die Idee den Hund zunächst zu verschweigen oder zu leugnen, ist daher zwar nachvollziehbar, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch, da dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen könnte und der Vermieter den geschlossenen Mietvertrag kündigen könnte. Zum einen haben Sie aber ja noch gar keinen Mietvertrag abgeschlossen. Zum anderen hat der Mitarbeiter nicht von einem Verbot gesprochen, sondern nur davon, dass große Hunde „nicht gern gesehen“ würden und kleine Hunde kein Problem seien. Da Sie nur einen „kniehohen“ Hund, also eher einen mittelgroßen Hund haben, könnte es sein, dass die Haltung Ihres Hundes kein Problem darstellen könnte, sofern Sie den Hund dem Vermieter „vorstellen“ und er sich ein Bild machen kann. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein und lassen sich konkret beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergeht es vielen Tierhaltern wie Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung, in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist. Die Idee den Hund zunächst zu verschweigen oder zu leugnen, ist daher zwar nachvollziehbar, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch, da dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen könnte und der Vermieter den geschlossenen Mietvertrag kündigen könnte. Zum einen haben Sie aber ja noch gar keinen Mietvertrag abgeschlossen. Zum anderen hat der Mitarbeiter nicht von einem Verbot gesprochen, sondern nur davon, dass große Hunde „nicht gern gesehen“ würden und kleine Hunde kein Problem seien. Da Sie nur einen „kniehohen“ Hund, also eher einen mittelgroßen Hund haben, könnte es sein, dass die Haltung Ihres Hundes kein Problem darstellen könnte, sofern Sie den Hund dem Vermieter „vorstellen“ und er sich ein Bild machen kann. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein und lassen sich konkret beraten.