zurück zur Übersicht Freigang Tierheim-Kater 23.07.2018 von Sina O. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinen beiden Kater, 3-jährig, kastriert im Oktober vor drei Jahren aus dem Tierheim geholt. Dort ist vertraglich festgehalten, dass sie artgerecht gehalten werden müssen, Abgabe an Dritte nicht ohne Rücksprache mit dem Tierheim, neue Adresse nach Umzug muss bekannt gegeben werden. Nun habe ich das Problem, dass die beiden sich seit Wochen nicht mehr verstehen, d. h. ich sie tags- und nachtsüber getrennt halten muss, da sie sofort aufeinander losgehen. Im Vertrag des Tierheimes steht nichts explizit über Freigang und die Nachkontrolle 6 Monate danach hat auch schon lange stattgefunden. Heisst? Es ist mein "Eigentum" und ich darf allein über den Freigang entscheiden? Morgen werden sie durchgechekt beim Tierarzt, aber so kann ich die beiden auf Dauer nicht mehr halten und deshalb möchte ich ihnen Freigang ermöglichen, was auch völlig ok wäre von der Gegend her. Ich möchte einfach keinen Ärger mit dem Tierheim. Wie soll ich mich verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass vertraglich u.a. die artgerechte Haltung vereinbart ist (wozu Sie ohnehin nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind), aber nichts von einem „Freigang-Verbot“ oder einer „Einwilligung“ schreiben, lassen sich jedenfalls aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte gegen eine Freigang entnehmen und auch keine Notwendigkeit, dass Sie dies dem Tierheim mitteilen oder gar um Erlaubnis fragen müssten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass vertraglich u.a. die artgerechte Haltung vereinbart ist (wozu Sie ohnehin nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind), aber nichts von einem „Freigang-Verbot“ oder einer „Einwilligung“ schreiben, lassen sich jedenfalls aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte gegen eine Freigang entnehmen und auch keine Notwendigkeit, dass Sie dies dem Tierheim mitteilen oder gar um Erlaubnis fragen müssten.