zurück zur Übersicht Anzeige 28.07.2018 von Silke P. Hallo, mein Lebenspartner hat sich von mir getrennt, ich bekomme keine Informationen zu unserem Hund. wir hatten uns zusammen einen Hund zu gelegt, hatten uns geeinigt, das ich die steuer zahle und er die Haftpflicht. Jetzt hat er sich von mir getrennt und ist zum Ordnungsamt gegangen und hat den Hund einfach auf sich gemeldet und da behauptet ich hätte den Hund schlecht behandelt, was gar nicht stimmt. Die vom Ordnungsamt sagen mir er hätte mich angezeigt, sagen mir aber nicht den genauen Punkt. Warte seit einer Woche auf einen Brief von denen, aber da kommt nichts. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. ich bekomme keine Informationen zum Hund oder sonstiges, er verweigert jeglichen Kontakt. können sie mir einen Rat geben was ich tun soll? Freundliche Grüße Silke P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie schreiben, dass die beiden den Hund gemeinsam angeschafft und bezahlt haben, nehme ich an, dass die beiden jeweils zur Hälfte Miteigentümer geworden sind und er daher nicht allein über den Verbleib des Hundes entscheiden dürfte. Für diesen Fall müsste Ihr Ex-Freund, wenn er den Hund behalten will, Ihnen „Ihre Hälfte“ daher abkaufen/ersetzen. Sie sollten versuchen, sich gütlich darüber zu einigen, wem der Hund ab sofort gehören soll, ob und wieviel gezahlt werden soll und klar festhalten, dass und wer damit Alleineigentümer wird. Dies sollte zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich festgehalten werden. Da Sie aber schreiben, dass er Sie wohl beim Ordnungsamt angezeigt haben soll, scheint eine gütliche Lösung schwierig zu sein. Sollten Sie sich nicht einigen können, müssten Sie notfalls Ihren Exfreund verklagen. Dabei würde das Gericht zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden, wem der Hund zugewiesen wird und wer den anderen dafür „auszahlen“ muss. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle nicht bewerten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass er eine Anzeige gegen Sie erstattet hat, weil sie den Hund „schlecht behandelt hätten“. Sollte das Amt überhaupt einen Anfangsverdacht wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sehen, wird es Sie anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Hier ist dringend anzuraten, dass Sie sich direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden und zunächst die erforderliche Akteneinsicht nehmen und erst dann eine Stellungnahme abgegeben. Spätestens wenn Sie Post vom Ordnungsamt bekommen sollten Sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie schreiben, dass die beiden den Hund gemeinsam angeschafft und bezahlt haben, nehme ich an, dass die beiden jeweils zur Hälfte Miteigentümer geworden sind und er daher nicht allein über den Verbleib des Hundes entscheiden dürfte. Für diesen Fall müsste Ihr Ex-Freund, wenn er den Hund behalten will, Ihnen „Ihre Hälfte“ daher abkaufen/ersetzen. Sie sollten versuchen, sich gütlich darüber zu einigen, wem der Hund ab sofort gehören soll, ob und wieviel gezahlt werden soll und klar festhalten, dass und wer damit Alleineigentümer wird. Dies sollte zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich festgehalten werden. Da Sie aber schreiben, dass er Sie wohl beim Ordnungsamt angezeigt haben soll, scheint eine gütliche Lösung schwierig zu sein. Sollten Sie sich nicht einigen können, müssten Sie notfalls Ihren Exfreund verklagen. Dabei würde das Gericht zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden, wem der Hund zugewiesen wird und wer den anderen dafür „auszahlen“ muss. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle nicht bewerten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass er eine Anzeige gegen Sie erstattet hat, weil sie den Hund „schlecht behandelt hätten“. Sollte das Amt überhaupt einen Anfangsverdacht wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sehen, wird es Sie anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Hier ist dringend anzuraten, dass Sie sich direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden und zunächst die erforderliche Akteneinsicht nehmen und erst dann eine Stellungnahme abgegeben. Spätestens wenn Sie Post vom Ordnungsamt bekommen sollten Sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.