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Trennung von Partner

von Corinna K.

Sehr geehrte Damen und Herren, leider liegt folgendes Problem vor, dass ich mich von meiner Partnerin trennen möchte und sie meinen Hund nicht mehr raus rückt. Sie hat die Papiere zu dem Tier, Eu-Ausweis, Impfpass usw. aus meinem Schreibtisch gestohlen und trägt nun alles mögliche auf ihren Namen um. Das Tier kam letztes Jahr Ende September zu uns, nachdem eine ehemalige Nachbarin einer Angestellten meiner Ex geschrieben hatte, dass sich die Person wieder ein Zweittier angeschafft hat, welches sie aber stets nur ein paar Wochen behält und dann "entsorgt", da ihr die Arbeit zu viel wird. Da ich meinen vorherigen Hund 2016 verloren habe, an Epilepsianfall verstorben, war ich immer wieder auf der Suche, nach einem neuen Gefährten, weswegen Maja, so der Name der Hündin, dann bei uns eingezogen ist. Meine Ex ist eigentlich ein totaler Katzenmensch und hatte noch nie Hunde, sondern das Tierchen kam wegen mir in den Haushalt. Impfpass, TASSO-Eintrag, Chip,usw. lief alles auf mich. Nun hat eben die Ex offenbart, dass sie Maja nicht raus rückt, also erst mal an meinem Schreibtisch gegangen, um die Papiere zu sichern, die aber bereits weg waren. Sie selbst hat geäußert, dass sie die Hundesteuer auf sich angemeldet hat (Wofür man ja einen Impfpass benötigt), nachträglich einen Vertrag angefordert habe und auch diverse Versicherungen nun auf die Maus abgeschlossen seien. Können Sie mir einen Rat geben, was ich nun tun kann? Die Nachweise, dass das Tier eigentlich auf mich läuft, sind ja nun in fremden Händen. Wenn meine Ex mehr Hundeerfahrung hätte und auch nicht so ein extremer Stubenhocker wäre, wäre das vielleicht noch etwas anderes, aber so sehe ich das Tier nicht in den besten Händen und möchte sie einfach auch aus Bindungsgefühlen nicht zurück lassen... Mit freundlichen Grüßen Corinna K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Ex-Freundin haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, da sich dies aus Ihrer Schilderung allein nicht ergibt.
Zu prüfen ist zunächst, ob Sie im September letzten Jahres Alleineigentum erworben haben oder ob Sie beide Miteigentümer der Hündin geworden sind. Des Weiteren muss geklärt werden, ob es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin über den Verbleib des Hundes gibt und wie sie in den Besitz des Hundes gekommen ist, da wichtig ist, ob Sie dabei waren und nicht widersprochen haben oder ob sie den Hund z.B. während Ihrer Abwesenheit aus der Wohnung geholt hat, etc.
Sie könnten daher Ihre Ex-Freundin umgehend schriftlich auffordern, Ihnen den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Versenden Sie den Brief zu Beweiszwecken per Einschreiben, setzen Sie ein konkretes Datum des Fristablaufs ein und kündigen weitere rechtliche Schritte nach Ablauf der Frist an. Sollte sie sich weigern oder die Frist ignorieren sollten Sie sich spätestens nach Fristablauf anwaltlich über die weiteren Schritte und die Kosten beraten lassen.

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