zurück zur Übersicht Tierheim behält Hunde 04.08.2018 von Stefan M. Sehr geehrte Frau Fries, Mein Schwiegervater besitzt zwei Hunde. Leider ist letzte Woche sein Haus abgebrannt und er kam in die Klinik. Beide Hunde kamen ins Tierheim. Da wir nicht wissen, wie es nun weitergeht mit ihm (schwer an Parkinson erkrankt), hätten wir zumindest für einen der beiden Hunde einen Platz gefunden, wo er unterkommen könnte und auch in Kontakt mit meinem Schwiegervater bleiben könnte, der diesen Hund abgöttisch liebt. Nun bescheinigt uns die Tierheimchefin, dass wir entweder beide Hunde nehmen müssten (der zweite ist etwas größer und bissig und wir haben ein kleines Kind) oder keinen der beiden bekämen und auch kein Umgansrecht mit den Hunden. Ist das so rechtens oder können wir uns irgentwie dagegen wehren, da wir ja auch Unterkunft und Verpflegung im Tierheim zahlen müssen (300 €-400 € pro Hund pro Monat)? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die beiden Hunde stehen im Eigentum Ihres Schwiegervaters und wurden - wahrscheinlich durch die Polizei bei dem Brandeinsatz - zur weiteren Verwahrung in das Tierheim gebracht. Dadurch hat sich die Eigentumslage an den Hunden nicht geändert. Daher hätte er theoretisch jederzeit das Recht, allerdings erst nach Erstattung der entstandenen Kosten, die Hunde wieder herauszufordern. Kann er sie selbst nicht halten oder abholen, kann er einen Dritten bevollmächtigen, die Kosten zu erstatten und die Hunde abzuholen, hierauf hat das Tierheim - bis auf den Kostenerstattungsanspruch - keinen Einfluss. Soweit die Theorie. Da Sie jedoch schreiben, dass der eine Hund bissig ist, vermute ich, dass der Fall etwas komplexer ist und daher wäre es wichtig, die gesamten Umstände Ihres Falles zu kennen, um das weiter Vorgehen zu prüfen, insbesondere ist zu klären, ob Ihr Schwiegervater etwas unterschrieben hat und die Hunde möglicherweise an das Tierheim übereignet hat und/oder ob das Veterinäramt eingeschaltet wurde und von dort Auflagen oder ähnliches erteilt wurden. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die beiden Hunde stehen im Eigentum Ihres Schwiegervaters und wurden - wahrscheinlich durch die Polizei bei dem Brandeinsatz - zur weiteren Verwahrung in das Tierheim gebracht. Dadurch hat sich die Eigentumslage an den Hunden nicht geändert. Daher hätte er theoretisch jederzeit das Recht, allerdings erst nach Erstattung der entstandenen Kosten, die Hunde wieder herauszufordern. Kann er sie selbst nicht halten oder abholen, kann er einen Dritten bevollmächtigen, die Kosten zu erstatten und die Hunde abzuholen, hierauf hat das Tierheim - bis auf den Kostenerstattungsanspruch - keinen Einfluss. Soweit die Theorie. Da Sie jedoch schreiben, dass der eine Hund bissig ist, vermute ich, dass der Fall etwas komplexer ist und daher wäre es wichtig, die gesamten Umstände Ihres Falles zu kennen, um das weiter Vorgehen zu prüfen, insbesondere ist zu klären, ob Ihr Schwiegervater etwas unterschrieben hat und die Hunde möglicherweise an das Tierheim übereignet hat und/oder ob das Veterinäramt eingeschaltet wurde und von dort Auflagen oder ähnliches erteilt wurden. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.