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Wem gehört der Hund?

von Ramona R.

Hallo Frau Fries, in der Beziehung mit meinem Ex-Freund wurde ein Hund angeschafft. Es wurde von Anfang an geklärt, dass, wenn wir uns Trennen, der Hund mir gehört (dies könenn auch Freunde und Verwandte von mir bezeugen). So wurde der Vertrag mit dem Tierschutzverein auf mich alleine geschrieben (sein Name taucht nirgends auf), ich habe das Geld überwiesen, die Steuer, Versicherung sowie Impfpass laufen auf mich. (Alle Papiere sowie die Überweisung an den Verein sind vorhanden.) Als wir uns tatsächlich trennten vor zwei Jahren war er sehr traurig und flehte mich an, ihm den Hund nicht wegzunehmen. So entschied ich, dass er Besuchsrecht erhält im wöchentlichen Wechsel. Eine Woche ist sie bei mir, die darauffolgende bei ihm. Ich habe aber auch gesagt, dass dies nur so lange der Fall ist, wie wir uns gut verstehen und ich ihm vertraue und vor allem er mit dem Hund gut umgeht. In der ganzen Zeit ist er jedoch nicht einmal mit dem Hund zum Tierarzt, auch auf mehrmaliges Bitten nicht (er hat lediglich EINMAL einen Teil der Tierarztkosten 50/50 übernommen). Sie kam teilweise schlecht gepflegt zu mir zurück und ich hatte den Eindruck, dass er sich nicht richtig kümmert. So habe ich mehrfach das Gespräch gesucht und ihm erklärt, wenn ich keine Verbesserung sehe, dass ich sie dann ganz zu mir nehme. Als er jetzt im Mai eine neue Lebensgefährtin bekommen hat, hat sich unser Verhältniss leider extrem verschlechtert. Mein Hund kam noch ungepflegter und auch sehr sehr schreckhaft bzw gestresst zu mir zurück. So entschied ichs dass sie jetzt bei mir bleibt, da ich es für das Beste halte und ich es bei der Trennung so mit ihm besprochen hatte. Habe ihm dies aber auch in einem Gespräch, als er sie mir brachte, ganz sachlich erklärt. Jetzt ist der Hund bei mir, ich habe alle Papiere. Jedoch habe ich Bedenken, dass er den Hund gerne komplett hätte. Könnte er bei einem Verfahren damit durchkommen? Bzw. könnte er auf Herausgabe des Tieres klagen? In dem Schutzvertrag von meinem Hund steht auch drin, dass ich sie nicht an Dritte herausgeben darf. Sollte ich dies trotzdem tun, würde sie wieder an den Verein zurückfallen und der Verein würde entscheiden, was mit dem Hund geschiet. Vielen lieben dank für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund derzeit bei sich, also in Ihrem Besitz haben (was nicht mit dem Eigentum zu verwechseln ist) befinden Sie sich in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich für sich beanspruchen möchte und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen oder nach wie vor Kontakt zu Ihnen zu haben, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste.
Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Da er Sie gerichtlich zur Herausgabe auffordern würde, müsste er beweisen können, dass er Alleineigentümer des Hundes ist, was ihm anhand Ihrer Schilderung und der nachweisbaren Zahlungen und Versorgung des Hundes auf Ihre alleinigen Kosten, die Tatsache, dass Sie allein den Tierschutzvertrag abgeschlossen haben, etc. schwer fallen dürfte. Zudem spricht die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für Sie.
Sollten Sie entweder anwaltlich oder über das Gericht zur Herausgabe aufgefordert werden, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Ansprüche unberechtigte Ansprüche abzuwehren.  
 

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