zurück zur Übersicht Katzenschutzzaun 07.08.2018 von Christine M. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe eine Frage zu dem Thema Schutznetze für Katzen. Ich kann im Netz nur Fälle finden, wo es um Balkone geht, das wiederum trifft auf uns nicht zu. Ich möchte nur wissen, ob man den Vermieter fragen muss, wenn man ein Schutznetz im Garten aufstellen möchte? Wir wohnen zur Miete in einem freistehenden Haus. Der Nachbar, auf dessen Stabgitterzaun wir einen Überkletterschutz anbringen könnten, wäre damit einverstanden. Der Garten müsste in U-Form eingezäunt werden. An zwei Seiten (L-Form) ist Zaun vorhanden, wo ich mit Kabelbindern die Dinge befestigen würde. Ein großes Netz muss an die verbliebene offene lange Seite, wo ich mit Gestänge arbeiten würde. Dort steht auch eine Hecke, wodurch das Netz nicht so auffällt. Es wird nichts gebohrt oder ähnliches. Unser Vermieter hat uns die Haltung erlaubt. Nun ist eine Katze überfahren worden und mir lässt es keine Ruhe, die andere laufen zu lassen. Muss man fragen, wenn man sowas befestigt? Das Haus steht zudem außerhalb des Ortes und außer unserem Nachbarn wohnt dort niemand. Es würde also niemanden stören. Oder könnte "die Optik" den Vermieter stören und er es verbieten? Vielen lieben Dank für Ihre Zeit und für eine Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie haben recht, man findet zahlreiche Urteile, die sich mit Katzenschutznetzten auf Balkonen beschäftigen und einige wenige, die ein Netz in einem Garten thematisieren, wobei es sich dabei aber um Gemeinschaftsgärten der Mieter handelt oder um die Eigennutzung aber in einem Mehrfamilienhaus. Ein einschlägiges Urteil kann ich Ihnen daher nicht nennen. Dass die Katzenhaltung erlaubt ist, der einzige Nachbar einverstanden ist, keine baulichen Veränderungen notwendig sind, sind gute Voraussetzungen. Ob Sie Ihren Vermieter vorab um eine Erlaubnis bitten müssen, könnte von der Regelung in Ihrem Mietvertrag abhängig sein, sofern dort etwas zur Gartennutzung geregelt ist. Auch sollte das Verhältnis zu Ihrem Vermieter bedacht werden, wenn es z.B. schon angespannt ist, könnte er ein nicht erlaubtes Katzennetz als Anlass nehmen, Ihnen eine Abmahnung auszusprechen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, ihn vorab um Erlaubnis bitte bzw. das Netz anzukündigen, lassen Sie sich seine Zustimmung zur Sicherheit schriftlich geben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie haben recht, man findet zahlreiche Urteile, die sich mit Katzenschutznetzten auf Balkonen beschäftigen und einige wenige, die ein Netz in einem Garten thematisieren, wobei es sich dabei aber um Gemeinschaftsgärten der Mieter handelt oder um die Eigennutzung aber in einem Mehrfamilienhaus. Ein einschlägiges Urteil kann ich Ihnen daher nicht nennen. Dass die Katzenhaltung erlaubt ist, der einzige Nachbar einverstanden ist, keine baulichen Veränderungen notwendig sind, sind gute Voraussetzungen. Ob Sie Ihren Vermieter vorab um eine Erlaubnis bitten müssen, könnte von der Regelung in Ihrem Mietvertrag abhängig sein, sofern dort etwas zur Gartennutzung geregelt ist. Auch sollte das Verhältnis zu Ihrem Vermieter bedacht werden, wenn es z.B. schon angespannt ist, könnte er ein nicht erlaubtes Katzennetz als Anlass nehmen, Ihnen eine Abmahnung auszusprechen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, ihn vorab um Erlaubnis bitte bzw. das Netz anzukündigen, lassen Sie sich seine Zustimmung zur Sicherheit schriftlich geben.