zurück zur Übersicht Katze hat bereits neue Besitzer und wurde nun gefunden 09.08.2018 von Christine H. Guten Tag, Folgendes ist geschehen: Wir hatten eine Katze bis März diesen Jahres. Als wir sie bekamen, waren wir noch alleine, mittlerweile haben wir zwei Kinder. Die Katze war immer ein Einzelgänger, wir haben mehrfach versucht, für sie einen Spielgefährten zu finden, dies hat leider nicht geklappt. Nach der Geburt unseres ersten Sohnes stellte sich heraus, dass sie Kinder auch nicht wirklich mag. Obwohl wir es lange und auf verschiedenste Weisen versucht haben, hat es nie geklappt, und unsere Katze fühlte sich nicht mehr wohl und hat zum Schluss dann auch angefangen in die Ecken zu urinieren. Daraufhin haben wir uns entschlossen, ein passenderes zu Hause für sie zu suchen. Wir haben schließlich eine Anfrage eines Herrn bekommen, der für seine 18-jährige Tochter eine Katze suchte. Diese hatte eine eigene Wohnung und nachdem wir uns alles angeschaut hatten und die Katze sich auch sichtlich wohlfühlte, haben wir sie im März dann dorthin gebracht. Im Mai bekamen wir dann noch ein letztes Mal die Rückmeldung, dass es der Katze gut geht und sie auch wohlfühlt. Sie ist bei TASSO registriert, allerdings sagte der Herr, dass mit der Anmeldung wolle er selbst machen, da er das bei seinen zwei Hunden auch gemacht hätte. Nun bekam ich Sonntag eine Nachricht über Facebook, dass meine katze gefunden wurde. Sie ist im Tierheim und ihr geht es gut. Ich würde sie ja auch gern zurücknehmen, wenn es möglich wäre, das ist es aber mittlerweile leider nicht mehr durch Umzug in eine neue Wohnung usw. Der Herr hat nun keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. er hat sie wohl rausgeschmissen. Bin ich noch in der Verpflichtung für das Tier, sprich muss ich für die Kosten aufkommen?Oder ist die neue Besitzerin verpflichtet? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie eindeutig kommuniziert haben, dass die Katze endgültig abgeben wollen und nicht nur eine vorübergehende Pflegestelle gesucht haben. Da Sie die Katze im März an die junge Frau übergeben und damit sowohl den Besitz an der Katze als auch das Eigentum hieran übertragen haben, sind Sie nicht mehr für die Katze verantwortlich. Sollten Sie einen Kaufpreis/Schutzgebühr erhalten haben, läge ein Kaufvertrag vor, haben Sie die Katze unentgeltlich übereignet, läge ein Schenkungsvertrag vor. Beide Verträge wären in Ihrem Fall wegen der vollzogenen Übergabe auch mündlich wirksam. Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig, ob Sie mit dem Vater oder mit der Tochter den jeweiligen Vertrag geschlossen haben, das ist jedoch für die Frage nach Ihrer Verantwortlichkeit zunächst nicht wichtig.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie eindeutig kommuniziert haben, dass die Katze endgültig abgeben wollen und nicht nur eine vorübergehende Pflegestelle gesucht haben. Da Sie die Katze im März an die junge Frau übergeben und damit sowohl den Besitz an der Katze als auch das Eigentum hieran übertragen haben, sind Sie nicht mehr für die Katze verantwortlich. Sollten Sie einen Kaufpreis/Schutzgebühr erhalten haben, läge ein Kaufvertrag vor, haben Sie die Katze unentgeltlich übereignet, läge ein Schenkungsvertrag vor. Beide Verträge wären in Ihrem Fall wegen der vollzogenen Übergabe auch mündlich wirksam. Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig, ob Sie mit dem Vater oder mit der Tochter den jeweiligen Vertrag geschlossen haben, das ist jedoch für die Frage nach Ihrer Verantwortlichkeit zunächst nicht wichtig.