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Antibiotika für Kitten mitgegeben

von Anja S.

Liebe Frau Fries, ich würde sehr über eine Antwort freuen. Ich habe von einer Züchterin einen 17 Wochen alten Perserkater gekauft. Ich bin 600 km pro Strecke gefahren, weil ich dachte eine wirklich gute Züchterin gefunden zu haben. Als wir ankamen, unseren kleinen beguckten den Kaufvertrag unterschrieb, brachte die Züchterin mir eine kleine Tüte Trockenfutter und eine kleine Tüte mit einem Tablettenblister. Sie sagte, dass es im Rudel gerade ein wenig Lebensmittelunverträglichkeiten gäbe und ich meinem kleinen jeden Morgen eine halbe Tablette geben solle. Zu Hause habe ich dann gesehen, dass es ein Antibiotika ist. Wenige Tage später wurden zwei meiner Kater krank mit Durchfall und zusätzlich der eine Probleme mit der Lunge und der andere im Rachen und auf der Zunge Liaisonen, drei Zähne gezogen. Beide erst 1 1/2 Jahre alt. Calicivieren. 500 Euro Tierartkosten. Dann bekam mein anderer Perser auch Durchfall und nach 14 Tagen auch mein Neuzugang. Ich habe die Züchterin angesprochen, dass sie mir vorher hätte sagen müssen, dass der Neuzugang Antibiotika bekommt und nichts gegen Lebensmittelunverträglichkeit. Sie hat mich dann des Betruges bezüchtigt und das ich nun einen Sündenbock suche, dafür, dass meine Tiere krank sind. Meine Frage, habe ich wirklich keine Chance dagegen anzugehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht um Gewährleistungsrechte aus einem Kaufvertrag. Da Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich vorab um Verständnis für die sachliche Antwort und die Verwendung der Begriffe des BGB.
Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer – außer in akuten Notfällen - VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden.
In Ihrem Fall sind mehrere Dinge zu klären. Zum einen ist zu prüfen, ob Sie überhaupt Ansprüche haben, da Sie schreiben, dass Ihnen ein Tablettenblister übergeben wurde, auf dem der Name des jeweiligen Medikaments ja aufgedruckt gewesen sein muss und Sie sich direkt vor Ort hätten informieren müssen/können, um was es sich handelt oder den Abschluss des Vertrages zunächst zu verschieben, um sich zunächst zu informieren, da gemäß § 442 Absatz 1 BGB folgendes gilt:
„Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“
Des Weiteren könnte der Kater wegen seines Alters von über 4 Monaten unter Umständen ein „gebrauchtes“ Tier im Sinne des BGB sein, ein möglicher Haftungsausschluss im Vertrag wäre zu prüfen und die Frage, ob der Kater nachweislich krank übergeben wurde und ob er nachweislich Ihre anderen Katzen angesteckt hat.
Um Ihren Fall verbindlich zu prüfen, müsste daher der Kaufvertrag, die medizinischen Unterlagen sowie die Einzelheiten der Übergabe (insbesondere ob Sie ihn bereits vor oder erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages die Tabletten erhalten haben), der Inhalt mündlichen Vereinbarung und möglich Zeugen oder andere Beweismittel bekannt sein. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht.

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