zurück zur Übersicht Information in Bezug auf registrieren von Haustieren 05.09.2018 von Cordula K. Sehr geehrte Frau Fries, ich bin ehrenamtlich bei den Maltesern im Besuchshundedienst tätig und da wir immer einen Stand auf verschiedenen Veranstaltungen haben wollte ich in diesem Zusammenhang Flyer,mit der Aufklärung über das Registrieren von Haustieren, verteilen. Darf ich das einfach so oder muss ich etwas beachten und darf ich mir für den Flyer Berichte wie das vonstatten geht von Tasso kopieren? Ich würde bei einigen Veranstaltungen z.b .Hundeschwimmen auch einen Tierarzt zur Seite stellen. Immer wieder lese ich über entlaufene Haustiere die zwar gechippt aber leider nicht registriert sind. Da kam mir die Idee mit der Aufklärung auch anhand von Fleyern. Ich wollte mich aber zuerst erkundigen wie das rechtlich aussieht. Mit freundlichem Gruß Cordula Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da, wie Sie richtig schreiben, viele Tierhalter nicht wissen, dass auf dem Transponder/Chip lediglich eine einmalige Zahlenreihe vorhanden und eben keine Daten zum Tier und/oder Halter und daher eine Registrierung notwendig ist, ist Ihre Aufklärungsarbeit sehr wertvoll. Unter welchen Voraussetzungen Sie die gewünschten Flyer/Handzetteln etc. verteilen dürfen, hängt von den Vorgaben des Registers, z.B. von TASSO ab und darf nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. So dürfen Sie z.B. Flyer/Plakate nicht an öffentliche Einrichtungen hängen/kleben (Parkbänke, Laternenmasten, Stromkästen, Bäume etc.) da dort die jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer sowie in den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden bestimmte Vorschriften gelten. Auch die privatrechtlichen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, z.B. dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis des Pächters eines Einkaufszentrums, eines Parkplatzbetreibers usw. Flyer verteilen, da dieser das Hausrecht hat und unter Umständen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. TASSO bietet zahlreiche Info-Materialien an, die Tierfreunde kostenfrei bestellen können. Diese finden Sie hier: https://www.tasso.net/Service/Bestellungen-und-Downloads/Tierfreunde Auch Regeln für das Aufhängen von Such- und Informationsplakaten sowie für das Verbreiten von Infomaterial finden Sie auf der TASSO-Homepage: https://www.tasso.net/Mitmachen/Regeln
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da, wie Sie richtig schreiben, viele Tierhalter nicht wissen, dass auf dem Transponder/Chip lediglich eine einmalige Zahlenreihe vorhanden und eben keine Daten zum Tier und/oder Halter und daher eine Registrierung notwendig ist, ist Ihre Aufklärungsarbeit sehr wertvoll. Unter welchen Voraussetzungen Sie die gewünschten Flyer/Handzetteln etc. verteilen dürfen, hängt von den Vorgaben des Registers, z.B. von TASSO ab und darf nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. So dürfen Sie z.B. Flyer/Plakate nicht an öffentliche Einrichtungen hängen/kleben (Parkbänke, Laternenmasten, Stromkästen, Bäume etc.) da dort die jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer sowie in den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden bestimmte Vorschriften gelten. Auch die privatrechtlichen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, z.B. dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis des Pächters eines Einkaufszentrums, eines Parkplatzbetreibers usw. Flyer verteilen, da dieser das Hausrecht hat und unter Umständen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. TASSO bietet zahlreiche Info-Materialien an, die Tierfreunde kostenfrei bestellen können. Diese finden Sie hier: https://www.tasso.net/Service/Bestellungen-und-Downloads/Tierfreunde Auch Regeln für das Aufhängen von Such- und Informationsplakaten sowie für das Verbreiten von Infomaterial finden Sie auf der TASSO-Homepage: https://www.tasso.net/Mitmachen/Regeln