zurück zur Übersicht Katze beschmutzt Fassade 07.09.2018 von Tanja M. Sehr geehrte Frau Fries, Wir wohnen in Oberbayern. Wir wohnen zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Wir haben zwei Freigängerkatzen . Jedes Mal wenn sie vor dem Fenster stehen springen sie erst gegen die Fassade und dann auf die Fensterbank. Dadurch sind immer dreckige Pfotenabdrücke an der Wand zu sehen. Wir machen sie zwar regelmäßig sauber, aber es geht nie der ganze Dreck ab. Meine Frage wäre nun wenn der Vermieter aufgrunddessen das Haus neu streichen muss übernimmt so etwas die Haftpflichtversicherung? Sowas kann ja schnell mal 10.000 - 20.000 Euro kosten. MfG Tanja M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich gilt, dass Sie diejenigen Schäden, die Ihr Tier verursacht, gemäß § 833 BGB zu ersetzen haben. Ob es sich bei einer in einem kleinen Teilbereich verdreckten Hauswand bereits um einen Schaden handelt, hängt vom Einzelfall ab. Des Weiteren ist vom Einzelfall abhängig, ob es tatsächlich notwendig ist das gesamte Haus zu streichen, wenn bloß eine kleine Fläche betroffen ist. Hier hat der Vermieter als Geschädigter nämlich eine Schadensminderungspflicht. Ob Ihre Versicherung diesen Schaden übernehmen würde, erfragen Sie bitte dort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich gilt, dass Sie diejenigen Schäden, die Ihr Tier verursacht, gemäß § 833 BGB zu ersetzen haben. Ob es sich bei einer in einem kleinen Teilbereich verdreckten Hauswand bereits um einen Schaden handelt, hängt vom Einzelfall ab. Des Weiteren ist vom Einzelfall abhängig, ob es tatsächlich notwendig ist das gesamte Haus zu streichen, wenn bloß eine kleine Fläche betroffen ist. Hier hat der Vermieter als Geschädigter nämlich eine Schadensminderungspflicht. Ob Ihre Versicherung diesen Schaden übernehmen würde, erfragen Sie bitte dort.