zurück zur Übersicht Tierheim 18.09.2018 von Tuba C. Hallo Frau Rechtanwältin habe ein Problem. Habe mein Hund Snoopy Jack Russel Terrier als vermisst bei TASSO gemeldet. Doch später hat siech raus gefunden das er durch fremde Person ans Tierheim M. abgegeben würden ist . Darauf hin bin ich mehrmals dort hingefahren um mein Hund wieder abzuholen, aber würde mir nie raus gegeben trotz meine Mails auch nicht. Habe 1 Monat mit dem Tierheim gekämpft. Aber mein Hund wurde ohne mein Erlaubnis weiter vermittelt ohne ein Grund. Weil ihn ging es gut neber, wir hatte ihn 10 Jahre bereits. Gesundheitlich ist er auch in Ordnung habe ihn mit allem versorgt. Trotz meine Aufklärungen und schriftliche Hinweise Mails alles drum herum durfte ich noch nicht mal mein armes Tier sehen. Was kann ich tun? Ich bin bereit für alles, ich vermisse ihn kann nicht mehr schlafen ich denke immer an ihn er fehlt mir so sehr . Er ist ein Teil von mir. Bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Habe auch alle Impfungen. Und Kauf vor 10 Jahre schriftlich auch. Arzt kosten auch . Europa Pass hat er auch Und tasso Regierung auch habe sehr viele Zeugen das es mein Hund gut ging und er alles hatte Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts die Rechtslage nicht bewerten. Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie nachweisen können, dass es sich bei dem Hund um Ihr Eigentum handelt, dass Sie auch einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben, im Gegenzug müssen Sie allerdings die entstandenen Pflegekosten erstatten. Da Sie schreiben, dass Sie zahlreiche Unterlagen vorliegen haben und diese ja wahrscheinlich auch dem Tierheim vorgelegt haben, müsste geprüft werden, aus welchem Grunde das Tierheim die Herausgabe an Sie abgelehnt hat und den Hund sogar gegen Ihren Willen weitervermittelt hat. Um zu prüfen, welche Ansprüche Sie haben, müsste daher die Einzelheiten bekannt sein, Ihre vorhandenen Unterlagen und auch die Korrespondenz zwischen Ihnen dem Tierheim z.B. per E-Mail, per Facebook, schriftlich etc. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts die Rechtslage nicht bewerten. Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie nachweisen können, dass es sich bei dem Hund um Ihr Eigentum handelt, dass Sie auch einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben, im Gegenzug müssen Sie allerdings die entstandenen Pflegekosten erstatten. Da Sie schreiben, dass Sie zahlreiche Unterlagen vorliegen haben und diese ja wahrscheinlich auch dem Tierheim vorgelegt haben, müsste geprüft werden, aus welchem Grunde das Tierheim die Herausgabe an Sie abgelehnt hat und den Hund sogar gegen Ihren Willen weitervermittelt hat. Um zu prüfen, welche Ansprüche Sie haben, müsste daher die Einzelheiten bekannt sein, Ihre vorhandenen Unterlagen und auch die Korrespondenz zwischen Ihnen dem Tierheim z.B. per E-Mail, per Facebook, schriftlich etc. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.