zurück zur Übersicht Welpe gestorben. Geld nicht zurück zahlen. 20.09.2018 von Inna G. Meinen Welpen habe ich privat gekauft am 20.08.2018. Er hatte am 4.Tag Duchfall. Bin zum Arzt und er ist am 28.08.2018 gestorben. Die Verkäuferin will mir nicht das Geld zurückzahlen. Obwohl ich den Welpen zur Labor-Untersuchung gegeben hatte. Und den Beweis, dass er durch Enteritis und bakterielle Infektion gestorben ist. Also, ich bin nicht am Tod schuldig. Was kann ich machen? Es war eine lnfektionskrankheit. Da waren noch zwei Welpen, die Infektionen können sich verbreiten. Die Verkäuferin hat uns ein Papier gegeben, dass der Welpe eine Impfung bekommen hat und dass er gesund ist. Ich lege die Papiere mit dazu, auch die, welche ich vom Laborerahlten habe. Wie geht es dann weiter? Ich habe lange gespart, um mir den Hund kaufen zu können. Er war nicht billig, 1.600 Euro. Im Vertrag sieht man es. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Todes Ihres Welpen an mich wenden müssen. Aufgrund des Todes Ihres Hundes und dem Nachweis über die Todesursache ist zu prüfen, ob Sie vom Kaufvertag zurücktreten können und sowohl den Kaufpreis in voller Höhe, als auch die weiteren Kosten (Tierarztkosten, Fahrtkosten, etc.) zurückerstattet verlangen können. Um die konkreten Erfolgsaussichten zu prüfen, müssten Ihr Kaufvertrag eingesehen werden, geprüft werden, ob es sich bei der Verkäuferin tatsächlich um eine Privatperson oder nicht eher um eine Unternehmerin im Sinne des BGB handelte sowie auch eine Prüfung eines möglichen vertraglichen Haftungsausschlusses und dessen (Un)Wirksamkeit, der tierärztlichen Berichte sowie Ihrer bisherige Korrespondenz erfolgen. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an einen Anwalt vor Ort oder gern auch an mich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Todes Ihres Welpen an mich wenden müssen. Aufgrund des Todes Ihres Hundes und dem Nachweis über die Todesursache ist zu prüfen, ob Sie vom Kaufvertag zurücktreten können und sowohl den Kaufpreis in voller Höhe, als auch die weiteren Kosten (Tierarztkosten, Fahrtkosten, etc.) zurückerstattet verlangen können. Um die konkreten Erfolgsaussichten zu prüfen, müssten Ihr Kaufvertrag eingesehen werden, geprüft werden, ob es sich bei der Verkäuferin tatsächlich um eine Privatperson oder nicht eher um eine Unternehmerin im Sinne des BGB handelte sowie auch eine Prüfung eines möglichen vertraglichen Haftungsausschlusses und dessen (Un)Wirksamkeit, der tierärztlichen Berichte sowie Ihrer bisherige Korrespondenz erfolgen. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an einen Anwalt vor Ort oder gern auch an mich.