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Ex-Freund meiner Mutter gibt ihr nach Trennung nicht wie besprochen die Katze zurück

von Eric S.

Hallo, ich bitte dringend um Hilfe. Meine Freundin und ich haben junge Katzen-Babys bekommen. Und da meine Mutter keine hat, haben wir uns gedacht, dass wir ihr zwei Main-Coon die auf dem Namen Betty & Paul hören schenken. Es besteht kein Vertrag, sie sind aber gechipt worden unter dem Namen des jetzigen Ex-Freundes. Da meine Mutter vorübergehend zu meiner Schwester gezogen ist, wurde mündlich mit Zeugen besprochen, dass sie wenn sie eine neue Wohnung gefunden hat, die Katzen wieder mitnehmen darf. Jetzt weigert er sich, die Katzen meiner Mutter wiederzugeben obwohl es so abgesprochen wurde. Es sind Freigänger-Katzen und er ist von morgens 6 Uhr bis 19 Uhr abends nicht zu Hause, daher kann sich oder kümmert sich keiner um die Katzen, dies hat meine Mutter tagsüber übernommen. Auf sämtliche Kontaktaufnahmen hat er bis jetzt nicht reagiert. Freunde sowie Familie kann bestätigen, dass die Katzen eine Schenkung an meine Mutter waren und nicht an den Ex-Freund. Wir sowie meine Mutter machen uns sehr große Sorgen und vermissen unsere Vierbeiner. Bitte helfen sie uns, Bitteee

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihre Mutter einen Herausgabeanspruch gegen ihren Ex-Freund hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, da sich dies aus Ihrer Schilderung allein nicht ergibt. Zwar ist die Eintragung in das Haustierregister kein verbindlicher Eigentumsnachweis, dennoch muss die Frage geklärt werden, wenn es eine Schenkung an Ihre Mutter war, aus welchem Grunde die beiden dann nicht auf deren Namen registriert wurden.
Auch wenn Sie mit Ihrer Mutter keinen schriftlichen Vertrag gemacht haben, durch das Versprechen der Schenkung und der tatsächlichen Übereignung der beiden an Ihre Mutter ist ein Schenkungsvertrag zustande gekommen. Dass Sie als Schenker dies bezeugen können ist sehr hilfreich. Geht man vom Alleineigentum Ihrer Mutter aus und wenn bewiesen werden kann, dass nur die vorübergehende Pflege der Katzen durch den Ex-Freund vereinbart war, wäre ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden, der ein jederzeitiges Rücknahmerecht beinhaltet.
Sofern noch nicht geschehen, sollte Ihre Mutter ihren Ex-Freund umgehend schriftlich auffordern, ihr die Katzen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Versenden sollte sie den Brief zu Beweiszwecken per Einschreiben, ein konkretes Datum des Fristablaufs einsetzen und weitere rechtliche Schritte nach Ablauf der Frist ankündigen. Sollte er sich weigern oder die Frist ignorieren sollten sie sich spätestens nach Fristablauf anwaltlich über die weiteren Schritte und die Kosten beraten lassen.
 

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