zurück zur Übersicht Kater muss unfreiwillig der Nachbarin übergeben werden 28.11.2018 von Vanessa F. Sehr geehrte Frau Fries, unser zweiter Kater Sam wurde von unserer Nachbarin über ein halbes Jahr lang angefüttert. Zu Beginn bemerkten wir es und baten sie dies zu unterlassen. Sie versicherte uns, damit aufzuhören und wir glaubten ihr - leider. Allerdings kam er nach und nach immer seltener nach Hause und bald darauf war er ganze 3 Monate lang verschwunden, sodass wir dachten ihm wäre etwas passiert. Vor ein paar Wochen hat er uns besucht, doch er hat sich völlig entfremdet. Er lässt sich von uns nicht mehr berühren, greift seinen Bruder an und verschwindet nach einer halben Stunde wieder. Mittlerweile haben wir herausgefunden, dass besagte Dame ihn nach wie vor füttert und er nun bei ihr wohnt. Wir können Sam leider nicht mehr nach Hause holen und müssen ihn unserer Nachbarin schweren Herzens übertragen, da es so das Beste für beide Kater ist. Was genau müssen wir nun beachten um für unseren Kater Sam nicht mehr haftbar gemacht werden zu können? Sam ist auch auf Tasso registriert. Über eine Antwort wären wir sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr verantwortungsvoll, dass Sie sich nicht von Ihrem -begründeten- Ärger über das eigenmächtige Verhalten der Nachbarin leiten lassen, sondern zum Wohle des Katers entschieden haben. Sie sollten mit der Dame zu Beweiszwecken unbedingt einen schriftlichen Vertrag machen (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen mündlichen Vertrag), der beinhalten sollte, dass diese mit sofortiger Wirkung Eigentümerin des Katers (genaue Beschreibung, Alter, Farbe, Kastriert, Chipnummer etc. eintragen) wird oder tragen Sie das tatsächliche Datum als Eigentumsübergang ein, an dem Sie dies mündlich vereinbart haben und dass sie den Kater bereits im Besitz hat. Halten Sie fest, welche Dokumente Sie ihr übergeben haben (EU Heimtierausweis, Stammbaum, tierärztliche Unterlagen etc.) und führen alle Ihnen bekannten Krankheiten/Unverträglichkeiten/Allergien etc. auf. Wenn Sie die Zahlung einer Summe vereinbart haben, also einen Kaufpreis sollte dieser aufgenommen werden und auch die Zahlungsfrist oder die Barzahlung. Sollten Sie keine Zahlung oder andere Gegenleistung vereinbart haben stellt dies eine Schenkung dar. Auch das sollte zur Klarstellung schriftlich festgehalten werden. Bei einem Kaufvertrag könnte geprüft werden, ob ein Gewährleistungsausschluss notwendig/sinnvoll ist, bei einer Schenkung wäre ein solcher eher nicht notwendig.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr verantwortungsvoll, dass Sie sich nicht von Ihrem -begründeten- Ärger über das eigenmächtige Verhalten der Nachbarin leiten lassen, sondern zum Wohle des Katers entschieden haben. Sie sollten mit der Dame zu Beweiszwecken unbedingt einen schriftlichen Vertrag machen (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen mündlichen Vertrag), der beinhalten sollte, dass diese mit sofortiger Wirkung Eigentümerin des Katers (genaue Beschreibung, Alter, Farbe, Kastriert, Chipnummer etc. eintragen) wird oder tragen Sie das tatsächliche Datum als Eigentumsübergang ein, an dem Sie dies mündlich vereinbart haben und dass sie den Kater bereits im Besitz hat. Halten Sie fest, welche Dokumente Sie ihr übergeben haben (EU Heimtierausweis, Stammbaum, tierärztliche Unterlagen etc.) und führen alle Ihnen bekannten Krankheiten/Unverträglichkeiten/Allergien etc. auf. Wenn Sie die Zahlung einer Summe vereinbart haben, also einen Kaufpreis sollte dieser aufgenommen werden und auch die Zahlungsfrist oder die Barzahlung. Sollten Sie keine Zahlung oder andere Gegenleistung vereinbart haben stellt dies eine Schenkung dar. Auch das sollte zur Klarstellung schriftlich festgehalten werden. Bei einem Kaufvertrag könnte geprüft werden, ob ein Gewährleistungsausschluss notwendig/sinnvoll ist, bei einer Schenkung wäre ein solcher eher nicht notwendig.