zurück zur Übersicht Hund zurück holen 29.11.2018 von Kristina M. Hallo, Ich hätte da mal eine Frage. Meine Familie Bzw. Meine Eltern haben meinen 4 Jährigen Hund umsonst abgegeben. Wir haben ihn seit Geburt an, leider keine Papiere. Wir haben der neuen Familie die ihn hat beide Impfpässe (Normalen- und Eu Pass) mitgegeben. Alles haben wir abgegeben. Da wir ihn bei TASSO registriert haben aber leider nicht mehr als die Nr. Wissen, wissen wir nicht ob er umgemeldet worden ist oder sonstiges. Ich hatte ein langes Gespräch mit meinen Eltern, dass wir ihn wieder zurück haben wollen, da er uns sehr wichtig ist und einfach zu unserer Familie gehört. Meine Frage ist, ob wir ihn ohne Probleme zurückholen können? Obwohl wir und die neue Familie keine Papiere außer die, den Hund und die Impfpässe haben? Ihre Antwort ist mir sehr wichtig, da ich die Familie wo mein Hund ist garnicht kenne und nicht weiß ob er sich dort wohl fühlt. Ich möchte ihn unbedingt wieder zurück. Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag oder wie in Ihrem Fall einen Schenkungsvertrag schließt, den Hund übergibt und beim Kaufvertrag im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Selbst wenn in Ihrem Fall kein schriftlicher Schenkungsvertrag vorliegen sollte, so wird ein mündlicher Schenkungsvertrag durch die Übergabe und Übereignung wirksam. Um zu prüfen, ob dieser Vertrag wirksam war und ob er rückgängig gemacht werden könnte, müssen alle Einzelheiten bekannt sein, insbesondere muss geklärt werden, wem genau der Hund gehörte, also ob Sie oder Ihre Eltern Eigentümer des Hundes waren, wobei dann auch Ihr Alter bekannt sein müsste. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag oder wie in Ihrem Fall einen Schenkungsvertrag schließt, den Hund übergibt und beim Kaufvertrag im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Selbst wenn in Ihrem Fall kein schriftlicher Schenkungsvertrag vorliegen sollte, so wird ein mündlicher Schenkungsvertrag durch die Übergabe und Übereignung wirksam. Um zu prüfen, ob dieser Vertrag wirksam war und ob er rückgängig gemacht werden könnte, müssen alle Einzelheiten bekannt sein, insbesondere muss geklärt werden, wem genau der Hund gehörte, also ob Sie oder Ihre Eltern Eigentümer des Hundes waren, wobei dann auch Ihr Alter bekannt sein müsste. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.