zurück zur Übersicht Tierarztkosten 08.12.2018 von Gaby K. Vor kurzem kam mein Kater abends nicht nach Haus auch auf Rufen nicht. Am nächsten Morgen habe ich ihn als vermisst gemeldet und nach ein paar Stunden wurde mir mitgeteilt, dass er bei einem Tierarzt sei. Es stellte sich heraus, dass mein Nachbar ihn an mir unbekannte Leute weiter gegeben hatte und er wegen falscher Fütterung einen leichten Durchfall hatte. Wer ist für die Tierarztkosten zuständig, eine Behandlung war nicht notwendig und wenn er nicht festgehalten worden auch zurückgekommen. Also nur Kosten in Höhe des Betrag des Einsetzen des Chips. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich es ist zwar so, dass Sie als Halterin gemäß § 2 TierSchG verpflichtet sind Ihrem Kater mit den notwendigen Maßnahmen medizinisch versorgen zu lassen und daher auch die Kosten dafür tragen müssen, unabhängig davon, ob Sie den Kater selbst zum Tierarzt gebracht haben oder z.B. ein Finder. In Ihrem Fall müsste jedoch anhand der Einzelheiten geklärt werden, ob Sie die Tierarztkosten überhaupt erstatten müssen und ob Sie einen Anspruch gegen den Nachbarn hätten bzw. eine mögliche Straftat vorliegt, wenn er wußte, dass es sich um Ihren Kater, also um Ihr Eigentum handelte (wovon ich unter Nachbarn fast ausgehe) und er ihn absichtlich an Dritte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, um Ihnen Ihr Eigentum zu entziehen. Zudem müsste bekannt sein, an wen sie die Kosten bezahlen sollen, da es ein Unterschied ist, ob der Tierarzt noch gar kein Geld bekommen hat und dies nun von Ihnen fordert oder ob die Dritte Person diese Kosten bezahlt hat und nun von Ihnen einen Schadensersatz fordert.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich es ist zwar so, dass Sie als Halterin gemäß § 2 TierSchG verpflichtet sind Ihrem Kater mit den notwendigen Maßnahmen medizinisch versorgen zu lassen und daher auch die Kosten dafür tragen müssen, unabhängig davon, ob Sie den Kater selbst zum Tierarzt gebracht haben oder z.B. ein Finder. In Ihrem Fall müsste jedoch anhand der Einzelheiten geklärt werden, ob Sie die Tierarztkosten überhaupt erstatten müssen und ob Sie einen Anspruch gegen den Nachbarn hätten bzw. eine mögliche Straftat vorliegt, wenn er wußte, dass es sich um Ihren Kater, also um Ihr Eigentum handelte (wovon ich unter Nachbarn fast ausgehe) und er ihn absichtlich an Dritte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, um Ihnen Ihr Eigentum zu entziehen. Zudem müsste bekannt sein, an wen sie die Kosten bezahlen sollen, da es ein Unterschied ist, ob der Tierarzt noch gar kein Geld bekommen hat und dies nun von Ihnen fordert oder ob die Dritte Person diese Kosten bezahlt hat und nun von Ihnen einen Schadensersatz fordert.