zurück zur Übersicht Kündigung und Räumung 13.12.2018 von B. H. Die Immobiliengruppe hat uns die Wohnung gekündigt und eine Räumungsklage (Gerichtsverhandlung war April 2018) das wir bis Ende Januar 2019 die Wohnung räumen müßen. Grund ist fortlaufender Hundestörungen weil Familie K. sich immer beschwert und lügt bis sich die Balken biegen. Die Immobiliengruppe will uns nur eine Wohnung ohne Hunde geben. Wir geben die Hunde nicht weg. Es ist ein Siberian Husky von 4 Jahren und ein Rottweiler von 1 Jahr was kann ich tun, dass die Hunde geschützt sind. Uns hört keiner an und es glaubt uns keiner. Wir haben 4 Kinder im Alter von 11,8,6 und 2 Jahren. Auch Tiere haben Rechte. Nur weil unsere Kinder ab und zu laut sind, wird es auf die Hunde geschoben und Familie K. macht seit August 2017 50% Mietminderung und zahlt 246 Euro und setzen die Immobiliengruppe unter Druck, dewegen wollen die uns los haben. Dringend um Antwort der Rottweiler macht Hundeschule was kann ich tun. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Ärger und Ihre Not. Da Sie jedoch schreiben, dass es bereits eine Gerichtsverhandlung gegeben hat und dort offensichtlich entweder per Vergleich oder durch ein Gerichtsurteil beschlossen wurde, dass Sie die Wohnung bis Ende Januar räumen müssen, ist eine Einschätzung an dieser Stelle leider nicht möglich. Um zu prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben, müssten alle Unterlagen des Gerichtsverfahrens und insbesondere der Vergleich/das Urteil vorliegen und gesichtet werden. Zu prüfen ist, ob ein möglicher Vergleich unwiderruflich geschlossen wurde oder ob gegen das Urteil noch eine Berufung möglich ist. Wenden Sie sich daher an einen Mieterverein oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Ärger und Ihre Not. Da Sie jedoch schreiben, dass es bereits eine Gerichtsverhandlung gegeben hat und dort offensichtlich entweder per Vergleich oder durch ein Gerichtsurteil beschlossen wurde, dass Sie die Wohnung bis Ende Januar räumen müssen, ist eine Einschätzung an dieser Stelle leider nicht möglich. Um zu prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben, müssten alle Unterlagen des Gerichtsverfahrens und insbesondere der Vergleich/das Urteil vorliegen und gesichtet werden. Zu prüfen ist, ob ein möglicher Vergleich unwiderruflich geschlossen wurde oder ob gegen das Urteil noch eine Berufung möglich ist. Wenden Sie sich daher an einen Mieterverein oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin vor Ort.