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Tier aus Tierschutz geholt

von Monika K.

Ich habe ein Tier aus dem rumänischen Tierschutz geholt. 3 Wochen beim Besuch beim Tierarzt wurde eine bereits schon länger vorhandene Spondylathrose Wirbelsäule sowie Arthrose im linken Hinterbeinchen diagnostiziert. 2 Wochen später auch noch im rechten Hinterbeinchen. Tierschutz will nichts davon gewusst haben, obwohl Tierarzt festgestellt hat, dass es der Hund bereits seit ca. 1 Jahr haben musste. Hätte ich gewusst, dass der Hund so schwer krank ist, hätte ich ihn nie genommen. Die Tiere werden im Alter genauso krank wie wir Menschen und dann weiß ich ja was auf mich zukommen kann. Aber doch nicht gleich am Anfang. Der Hund ist jetzt zu einer anderen Familie gekommen. Meine Frage ist jetzt muss der Tierschutz mir nicht wenigstens die Schutzgebühr zurückzahlen. Von den angefallenen Tierarztkosten rede ich gar nicht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie per Schutzvertrag verpflichtet waren, den Hund wieder an die Tierschutzorganisation zurückzugeben. In der Regel ist in dieser Klausel auch enthalten, dass bei einer Rückgabe des Tieres die Rückzahlung der Tierschutzgebühr ausgeschlossen ist.
Um zu prüfen, ob Sie in Ihrem konkreten Einzelfall einen Rückzahlungsanspruch haben, müsste der Vertrag eingesehen werden, da es für die (Un-)Wirksamkeit auf den genauen Wortlaut der verwendeten Klausel ankommt. Des Weiteren müsste auch die geführte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Organisation eingesehen werden. Die meisten Gerichte ordnen Tierschutzverträge als Kaufverträge ein. Sollte in Ihrem Fall die Rückgabe rechtlich einen Rücktritt von diesem Kaufvertrag darstellen, so könnten Sie die Rückzahlung der Tierschutzgebühr fordern.

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