zurück zur Übersicht Hunde Haltung Recht 14.01.2019 von Ermira L. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe 2 Hunde aus dem Ausland nach Deutschland gebracht mithilfe einer Freundin. Da ich keine Aufenthalt habe, hat sie Hunde unter Ihrem Name angemeldet und Steuern bezahlt. Die Hunde waren immer bei mir, nur sie hat die Pässe. Als ich ins Ausland geflogen bin, habe ich die Hunde bei einer Hundebetreuerin gebracht, die ich vorher bezahlt habe. Die Freundin ist dort gegangen und meine Hunde genommen, weil sie die Pässe hat und unter ihre Name sind. Sie wollte die Hunde nicht in Deutschland und hat sie gesagt, dass ich die Hunde verlassen habe und sie will für die Hunde einen anderen Besizter finde. Sie hat die Hunde an einen Mann gegeben und ins Ausland zurückgebracht. Ich habe ihm gedroht, zur Polizei zu gehen und denunzieren, weil niemand das Recht hat, meine Hunde wegzunehmen. Am Ende habe ich die Hunde bekommen. Aber jetzt ich kann nicht die Hunde nach Deutscland bringen, weil sie die Pässe hat und will nicht mir geben oder die Hunde abmelden. Und sie will nie die Hunde bekommen, weil die meine Hunde sind, obwohl sie 2 deutsche Pässe hat. Wie kann ich eine Lösung finden, wenn kein menschliche Verständnis gibt. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Hunde ohne gültige EU-Heimtierausweise nicht nach verbringen können, ist zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Freundin haben. Leider läßt sich dies ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts und der Angabe aus welche Land Sie die Hunde einreisen lassen möchten, nicht beurteilen. Ich nehme auch an, dass es eine längere Vorgeschichte zu diesem Streit zwischen Ihnen gibt und auch ausführliche Korrespondenz per WhatsApp etc., die eingesehen werden müsste, um zu prüfen, ob Sie die Geltendmachung eines Herausgabeanspruches überhaut Aussicht auf Erfolg hätte. Wenden Sie sich an Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Hunde ohne gültige EU-Heimtierausweise nicht nach verbringen können, ist zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Freundin haben. Leider läßt sich dies ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts und der Angabe aus welche Land Sie die Hunde einreisen lassen möchten, nicht beurteilen. Ich nehme auch an, dass es eine längere Vorgeschichte zu diesem Streit zwischen Ihnen gibt und auch ausführliche Korrespondenz per WhatsApp etc., die eingesehen werden müsste, um zu prüfen, ob Sie die Geltendmachung eines Herausgabeanspruches überhaut Aussicht auf Erfolg hätte. Wenden Sie sich an Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen Sie sich ausführlich beraten.