zurück zur Übersicht Narkosetot 17.01.2019 von Markus K. Habe heute Morgen um 10:00 Uhr unsere Katze und unseren Kater zum Kastrieren gebracht, könte sie um 14:00 Uhr wieder abholen, konte aber leider nur noch unseren Kater lebendig mitnehmen. Die Katze hätte einen Anaphylaktischen Schock bekommen und ist daran gestorben. Mir wurde im Nachhinein gesagt Rote Katzen ( war ein Glückskätzchen ) würden auf Narkose heftig reagieren, aber nie vorher !! Unsere Cookie wurde deshalb nur 7 Monate und 9 Tage alt !! Wir vermissen unseren Sonnenschein !! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihr Kätzchen auf so tragische Weise verloren haben. Jede Narkose, ob beim Menschen oder beim Tier, ist mit dem Risiko einer allergischen Reaktion auf das Narkosemittel und/oder verwendete Desinfektionsmittel etc. verbunden. Hinzu kommt das Risiko einer bisher nicht bekannten Grunderkrankung etc. Ich nehme an, dass Sie vor der Behandlung darüber informiert wurden und ein entsprechendes Formular unterschrieben haben. Roten Katzen/Kater werden allerlei Eigenschaften nachgesagt u.a. auch ein erhöhtes Narkoserisiko. Bei meiner Recherche habe ich dafür allerdings keinen tiermedizinischen Nachweis gefunden, es scheint ein verbreiteter Irrglaube zu sein. In einem Rechtsstreit müsste hierzu ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Tierarzt einen schuldhaften Behandlungsfehler begangen hat, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen, da die Tierarzthaftung ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihr Kätzchen auf so tragische Weise verloren haben. Jede Narkose, ob beim Menschen oder beim Tier, ist mit dem Risiko einer allergischen Reaktion auf das Narkosemittel und/oder verwendete Desinfektionsmittel etc. verbunden. Hinzu kommt das Risiko einer bisher nicht bekannten Grunderkrankung etc. Ich nehme an, dass Sie vor der Behandlung darüber informiert wurden und ein entsprechendes Formular unterschrieben haben. Roten Katzen/Kater werden allerlei Eigenschaften nachgesagt u.a. auch ein erhöhtes Narkoserisiko. Bei meiner Recherche habe ich dafür allerdings keinen tiermedizinischen Nachweis gefunden, es scheint ein verbreiteter Irrglaube zu sein. In einem Rechtsstreit müsste hierzu ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Tierarzt einen schuldhaften Behandlungsfehler begangen hat, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen, da die Tierarzthaftung ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet ist.