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Nichtzahlung Raten

von Gina-Sophie D.

Hallo, leider habe ich einen schlimmen Fehler gemacht und einen meiner Welpen an vermeintliche Freunde von uns verkauft. Als Freundschaftspreis wurde statt 850€ nur 350€ seitens mir verlangt. Leider habe ich mich auf eine Ratenzahlung eingelassen. Nun wurde die erste Rate nicht gezahlt und nach 5 Wochen habe ich nun meinen Welpen zurückgeholt. Ich habe mit Zeugen ein persönliches Gespräch gesucht und mir wurde der Hund auch freiwillig mitgegeben. Jetzt wird mir nach 3 Tagen mit Anzeige bezüglich Diebstahl und Hausfriedensbruch gedroht. Habe ich etwas zu befürchten? Ich habe bis jetzt noch keinen Cent für den Hund gesehen. Auch wird mir die Herausgabe des Impfausweises verweigert. Was aber nicht schlimm ist, da ich von der Tierärztin wo ich mit allen Welpen war, einen neuen bekommen habe. Wie soll ich mich verhalten? Gehe auf die verbalen "Ausbrüche" auch gar nicht ein und ignoriere erstmal alles. Viele liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist es gut, dass Sie die verbalen Ausbrüche ignorieren, um den Streit nicht noch weiter zu „befeuern“. Speichern Sie diese Nachrichten zur Sicherheit ab, sofern die Gegenseite ihre Drohung mit einer Strafanzeige wahr macht. Sollten Sie tatsächlich Post der Polizei bekommen, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zunächst Akteneinsicht zu erhalten und erst dann eine Stellungnahme abzugeben. Bitten Sie die Zeugen schon jetzt vorsorglich, getrennt voneinander ein ausführliches Protokoll über den Besuch bei den Käufern aufzuschreiben, da die Erinnerungen mit jedem Tag verblassen.
Hinsichtlich des zivilrechtlichen kaufvertragsrechtlichen Teil gilt Folgendes. Da in der Praxis insbesondere bei Verkäufen an Freunde oder Bekannte, nur wenige oder missverständliche mündlichen Absprachen getroffen werden, die im Streitfall nicht nachweisbar sind, sollten unbedingt -insbesondere zwischen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten- schriftliche Verträge geschlossen werden, mag es einem auch unangenehm erscheinen.
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages (der sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden kann) ergeben sich für die beiden Parteien wechselseitige Pflichten. Der Käufer muss den vereinbarten Preis in der vereinbarten Zahlungsweise vollständig bezahlen und der Verkäufer muss im Gegenzug das verkaufte Tier übergeben und das Eigentum auf den Käufer übertragen.
Wenn nicht ausdrücklich im Kaufvertrag (mündlich oder schriftlich) ein so genannter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises vereinbart wird, hat der Verkäufer nur Anspruch auf die Zahlung des restlichen Betrages nicht aber auf die Rückgabe des Hundes. Um sich von dem Vertrag zu lösen müsste dem Verkäufer ein vertraglich vereinbartes oder gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht zustehen. Da sich aus Ihrer Schilderung keinerlei Anhaltspunkte für eine Bewertung ergeben, müssten bei Bedarf alle Einzelheiten, WhatsApp Verläufe etc eingesehen werden. Zudem ist zu prüfen, ob - selbst wenn Sie kein Rücktrittsrecht hatten - dennoch ein wirksamer Rücktritt zustande gekommen ist, da die Käufer Ihnen den Hund ja zurückgegeben haben.
Wenden Sie sich daher spätestens, wenn Sie Post von der Polizei und/oder einem Anwalt erhalten, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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