zurück zur Übersicht Bin ich alleinige Eigentümerin? 02.02.2019 von S. M. Hallo, im März 2017 habe ich mir einen Hund gekauft. Mein Freund war bei dem Kauf dabei, allerdings stehe ich alleine in dem Kaufvertrag. Ich bezahlte auch den Kauf. Mein Freund gab mir zu meinem Geburtstag die Hälfte des Kaufpreises, als mein Geburtstagsgeschenk. Der EU-Pass, die Registrierung bei Tasso, die Hundeschule, Tierarzt/ OP-Rechnungen sowie Unterhaltungskosten liefen über mich. Die Hundesteuer bezahlt jedoch er, da wir bei ihm im Haus wohnen. Nun sagt er seit geraumer Zeit, dass ihm der Hund gehört. Die Begründung hierfür ist, dass er schließlich die Steuer bezahlen würde. Ist seine Behauptung korrekt? Ich sorge mich 24/7 um meinen Hund und würde zerbrechen, wenn im Falle einer Trennung der Hund bei meinem Freund bleiben müsste. Bitte helfen Sie mir. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allein die Tatsache, dass jemand Hundesteuer für einen Hund zahlt, der in seinem Haushalt lebt, ist kein Eigentumsnachweis, da laut § 1 Nr. 2 der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde der Hundehalter steuerpflichtig ist und gemäß Nr. 4 neben dem Hundehalter auch der Eigentümer des Hundes für die Zahlung der Steuer haftbar zu machen ist. Dass Sie im März 2017 Alleineigentum an dem Hund erworben haben, scheint anhand Ihrer Schilderung zwischen Ihnen klar zu sein. Durch das Geldgeschenk in Höhe der Hälfte des Kaufpreises kann Ihr Freund nicht ohne oder gegen Ihren Willen das (hälftige) Eigentum auf sich selbst übertragen. Wenn Sie ihm also nicht das hälftige Eigentum übereignet haben (um dies zu prüfen, müssen alle Einzelheiten bekannt sein) wobei er den Eigentumserwerb im Streitfall beweisen können muss, sind Sie nach wie vor Alleineigentümerin des Hundes.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allein die Tatsache, dass jemand Hundesteuer für einen Hund zahlt, der in seinem Haushalt lebt, ist kein Eigentumsnachweis, da laut § 1 Nr. 2 der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde der Hundehalter steuerpflichtig ist und gemäß Nr. 4 neben dem Hundehalter auch der Eigentümer des Hundes für die Zahlung der Steuer haftbar zu machen ist. Dass Sie im März 2017 Alleineigentum an dem Hund erworben haben, scheint anhand Ihrer Schilderung zwischen Ihnen klar zu sein. Durch das Geldgeschenk in Höhe der Hälfte des Kaufpreises kann Ihr Freund nicht ohne oder gegen Ihren Willen das (hälftige) Eigentum auf sich selbst übertragen. Wenn Sie ihm also nicht das hälftige Eigentum übereignet haben (um dies zu prüfen, müssen alle Einzelheiten bekannt sein) wobei er den Eigentumserwerb im Streitfall beweisen können muss, sind Sie nach wie vor Alleineigentümerin des Hundes.