zurück zur Übersicht Darf der Vermieter die Größe eines Hundes bestimmen? 05.02.2019 von Sabine K. Hallo, wie schon in der Betreff Zeile geschrieben, würde mich interessieren, ob der Vermieter die Größe eines Hund vorschreiben darf? Wir haben die Bestätigung des Vermieters, dass wir einen mittelgroßen Hund (50 cm) halten dürfen. Nun möchten wir uns einen Hund aus dem Tierheim holen, der aber größer ist. Unsere Wohnung ist 78 qm groß und genügend Platz für einen Hund ist vorhanden. Es wäre supernett, wenn sie uns baldmöglichst antworten würden, bevor der Hund anderweitig vermittelt wird. Ich bedanke mich im Voraus. Mfg Sabine K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die von Ihnen zitierte Bestätigung Ihres Vermieters könnte wirksam zu sein, da dort die Hundehaltung eben nicht pauschal verboten wird, sondern im Gegenteil die Haltung eines Hundes bis 50 cm pauschal erlaubt ist. Um zu prüfen, ob es sich um eine wirksame Individualvereinbarung handelt, müsste Ihr Mietvertrag und die Bestätigung vorliegen und auf den exakten Wortlaut hin überprüft werden (z.B. ob dort in der Bestätigung das Wort „Schulter-/ oder Widerristhöhe“ enthalten ist). Zusätzlich müssten die Einzelheiten Ihrer Wohnsituation bekannt (haben andere Mieter große Hunde, wie viele Parteien wohnen im Haus, etc.) und auch die Einzelheiten wie es zu der Bestätigung des Vermieters kam, also was zwischen Ihnen besprochen wurde und wie er seine Begrenzung auf 50 cm begründet hat und wieviel größer als 50 cm der ausgesuchte Hund denn ist, etc. müssten bekannt sein. Da viele Tierheime die Vermittlung u.a. von einer Bestätigung des Vermieters abhängig machen, wenden Sie sich entweder umgehend mit Ihren Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Miet-/oder Tierrecht bzw. an einen Mietverein oder versuchen nochmals mit dem Vermieter zu „verhandeln“.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die von Ihnen zitierte Bestätigung Ihres Vermieters könnte wirksam zu sein, da dort die Hundehaltung eben nicht pauschal verboten wird, sondern im Gegenteil die Haltung eines Hundes bis 50 cm pauschal erlaubt ist. Um zu prüfen, ob es sich um eine wirksame Individualvereinbarung handelt, müsste Ihr Mietvertrag und die Bestätigung vorliegen und auf den exakten Wortlaut hin überprüft werden (z.B. ob dort in der Bestätigung das Wort „Schulter-/ oder Widerristhöhe“ enthalten ist). Zusätzlich müssten die Einzelheiten Ihrer Wohnsituation bekannt (haben andere Mieter große Hunde, wie viele Parteien wohnen im Haus, etc.) und auch die Einzelheiten wie es zu der Bestätigung des Vermieters kam, also was zwischen Ihnen besprochen wurde und wie er seine Begrenzung auf 50 cm begründet hat und wieviel größer als 50 cm der ausgesuchte Hund denn ist, etc. müssten bekannt sein. Da viele Tierheime die Vermittlung u.a. von einer Bestätigung des Vermieters abhängig machen, wenden Sie sich entweder umgehend mit Ihren Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Miet-/oder Tierrecht bzw. an einen Mietverein oder versuchen nochmals mit dem Vermieter zu „verhandeln“.