zurück zur Übersicht Welpenhandel 24.02.2019 von Katrin E. Guten Tag, Ich wende mich an Sie aus purer Verzweiflung aber auch Hoffnung. Ich sowie einige anderen Menschen deutschlandweit sind leider Gottes auf einen Welpenhändler hereingefallen. Dabei geht dieser Mann verdammt trickreich vor. Er vermittelt Welpen, welche aus eigener Zucht stammen sollen, kauft diese, unserer Vermutung nach, aber im osteuropäischen Ausland günstig ein. Die Inszenierung ist nahe zu perfekt. Er verkauft die Welpen von zu Hause aus, hat dort auch eine Hündin, welche die Mutter sein soll und alle Hunde wirken sehr ausgeglichen und entspannt. Zudem wirkt die Umgebung sehr liebevoll und familiär. Nach einem Post auf Facebook, in welchem vor ihm gewarnt wurde, fanden sich dann nach einigen Tagen mehrere Leute zusammen, darunter auch ich, die bei ihm gekauft haben. Sogar mehrere Leute, die im selben Jahr in unterschiedlichen Monaten Welpen bei ihm gekauft haben. Das stank uns bis zum Himmel. Wir haben Vet.amt und Finanzamt informiert. Das Vet.amt meldete sich knapp zurück, wollte der Sache nachgehen, doch das ganze blieb scheinbar erfolglos. Seitdem sind einige Monate vergangen. Der Züchter stellt mit unterschiedlichen, immer wieder neuen Userprofilen sogar mehrere Inserate auf mehreren Plattformen ein, so, dass man das ganze sehr schlecht verfolgen kann. Anbei sende ich Ihnen aktuelle Inserate. Können Sie, uns betroffenen Menschen und vor allem den betroffenen armen Hunden helfen bzw. Uns Tipps geben wie wir dagegen weiter vorgehen können? Wir stehen vor einer Wand und kommen nicht weiter. Vielen lieben Dank! In voller Hoffnung Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich mit anderen Betroffenen zusammenschließen und sich insbesondere an das Veterinäramt gewandt haben. Ich nehme an, dass das Amt Ihren Hinweisen auch nachgeht und diese überprüft. Über den Sachstand oder die einzelnen Maßnahmen werden Sie jedoch von der Behörde nicht informiert. Danach fragen oder eine Bitte über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden, können Sie dennoch stellen. Sollte der Verkäufer tatsächlich „im großen Stil“ handeln, dauern die Ermittlungen der Behörden aber auch entsprechend lang. Zu prüfen wäre, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer haben, wofür jedoch der Kaufvertrag und die Papiere des Hundes eingesehen werden müssten und in diesem Zusammenhang eine Auskunft oder sogar eine Akteneinsicht in die Behördenakte möglich wäre. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich mit anderen Betroffenen zusammenschließen und sich insbesondere an das Veterinäramt gewandt haben. Ich nehme an, dass das Amt Ihren Hinweisen auch nachgeht und diese überprüft. Über den Sachstand oder die einzelnen Maßnahmen werden Sie jedoch von der Behörde nicht informiert. Danach fragen oder eine Bitte über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden, können Sie dennoch stellen. Sollte der Verkäufer tatsächlich „im großen Stil“ handeln, dauern die Ermittlungen der Behörden aber auch entsprechend lang. Zu prüfen wäre, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer haben, wofür jedoch der Kaufvertrag und die Papiere des Hundes eingesehen werden müssten und in diesem Zusammenhang eine Auskunft oder sogar eine Akteneinsicht in die Behördenakte möglich wäre. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.