zurück zur Übersicht Katzen-Hasser im Wohngebiet - mindestens eine Katze spurlos verschwunden, zwei weitere verletzt 24.02.2019 von Katrin S. Sehr geehrte Frau Fries, mir wurde ganz konkret mit dem Vergiften meiner Katzen gedroht. Diese Person wurde der Polizei und dem Tierheim gemeldet. Weiterhin sind bislang in meiner Nachbarschaft mindestens 2 Katzen verletzt nach Hause gekommen (ein zweifacher Beinbruch vermutlich durch Schläge mit einer Schneeschaufel, eine Schussverletzung mit einem Luftgewehr). Mindestens eine Katze ist spurlos verschwunden. Ich bin mir sehr sicher, dass meine Nachbarn wissen, wer dahintersteckt. Sie decken den oder die Täter, weil sie selbst keine Katzen in ihrem Garten tolerieren. Ein persönliches Gespräch führt zu nichts, denn sie fühlen sich im Recht (O-Ton: mit Freigänger-Katzen "terrorisiert" man die Nachbarschaft). Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob noch mehr Freigänger-Katzen in diesem Wohngebiet verletzt wurden oder verletzt zurückgekommen sind? Danke vorab! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch Ihre Katzen letztendlich nicht vor Menschen, die ihnen schaden wollen, schützen können. Selbstverständlich darf niemand Ihre Katzen verletzten, vergiften oder gar töten, um sie von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn man sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch den eigenen Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte Ihre Katzen tatsächlich verletzt oder getötet werden, könnte sich der Täter wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die mögliche Behandlungskosten leisten. Das Problem wird jedoch die Identifizierung des Täters sein, sofern es keine Augenzeugen gibt, so dass zunächst eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt werden könnte. Schließen Sie sich mit anderen Katzenhaltern zusammen und suchen nach weiteren Betroffenen Katzenhalter, z.B. durch eine objektiv und sachlich formulierte Suchanzeige im örtlichen Wochenblatt o.ä. um Informationen zu sammeln, die dann an die Polizei gegeben werden können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch Ihre Katzen letztendlich nicht vor Menschen, die ihnen schaden wollen, schützen können. Selbstverständlich darf niemand Ihre Katzen verletzten, vergiften oder gar töten, um sie von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn man sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch den eigenen Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte Ihre Katzen tatsächlich verletzt oder getötet werden, könnte sich der Täter wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die mögliche Behandlungskosten leisten. Das Problem wird jedoch die Identifizierung des Täters sein, sofern es keine Augenzeugen gibt, so dass zunächst eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt werden könnte. Schließen Sie sich mit anderen Katzenhaltern zusammen und suchen nach weiteren Betroffenen Katzenhalter, z.B. durch eine objektiv und sachlich formulierte Suchanzeige im örtlichen Wochenblatt o.ä. um Informationen zu sammeln, die dann an die Polizei gegeben werden können.