zurück zur Übersicht

Gewohnheitsrecht für Freigänger Katzen?

von Petra A.

Sehr geehrte Frau Fries, Wir wohnen seit 24 Jahren in einem Einfamilienhaus (Eigentum), immer mit Katzen, (zur Zeit drei), immer Freigänger, und immer mit den gleichen Nachbarn. Unsere Katzen sind, hochgerechnet, maximal 2 Std. am Tag draußen. Nachts und wenn wir nicht zuhause sind, bleiben sie im Haus. (Katzenklappe geschlossen). Ich weiß, dass unser Problem ein persönliches ist, da unsere Nachbarn schon immer etwas schwierig waren und für jede Kleinigkeit auf der Matte stehen, sogar laut werden. Bisher haben wir immer darüber gestanden, uns auch brav im Urlaub um Post, Blumen und Müll gekümmert und, und, und. Leider ist es aber so, das selbst dem geduldigsten Schaf mal der Kragen platzt, und seither geht es halt um unsere Katzen, was bisher noch nie der Fall war und uns große Sorgen macht. Sie sollen ab sofort das Grundstück des Nachbarn nicht mehr betreten und es werden "geeignete Maßnahmen" angedroht, was immer das bedeuten soll. Bisher konnten sie sich immer frei bewegen und wurden sogar angelockt und betüddelt. Da wir uns unsicher sind, dass nicht alles heiße Luft seitens unserer Nachbarn ist, wüßten wir gern, ob in diesem Fall so etwas wie Gewohnheitsrecht greift, damit wir fundiert argumentieren können, wenn wir wegen der Katzen wieder einmal attackiert werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie richtig schreiben, steckt hinter Streitigkeiten unter Nachbarn wegen Haustieren häufig ein anderer Anlass des Ärgers, der aber von den Nachbarn nicht gerade heraus genannt wird.
Was auch immer er mit „geeigneten Maßnahmen“ meint, selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihre Katzen nicht verletzen oder o.ä., selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch seinen Garten laufen, wie Sie schreiben, sogar schon seit vielen Jahren. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte er Ihre Katze tatsächlich verletzten würde er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die mögliche Behandlungskosten leisten. Versuchen Sie zunächst z.B. unter Einbeziehung des örtlichen Schiedsmanns eine friedliche Lösung zu finden, da der Gang zum Anwalt oder der Polizei die Sache wahrscheinlich eskalieren lassen könnte.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung