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Anzeige wegen Diebstahls der eigenen Katze

von Manuela R.

Sehr geehrte Fr. Fries, ich habe die Woche meinen 4 Jahre alten Kater bei meinem Ex-Mann ohne sein Wissen wieder geholt. Eine gemeinsame Freundin von uns hat ihn mir übergeben. Ich habe das nur getan, weil ich in Erfahrung brachte, dass er den Kater schlecht behandelt und trotz Verdacht auf Katzenschnupfen nicht mit ihm zu Tierarzt ging, weil ihm sein" Geld" dafür zu schade sei. Im Impfpass stehe ich als Besitzerin und er ist gechipt und registriert auf mich! Alle Unterlagen des Katers sind bei mir. Jetzt zu meiner Frage, kann mich mein Ex - Mann wegen Diebstahls anzeigen obwohl der Kater mir gehört?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sollten Sie Alleineigentümerin des Katers sein, dann läge kein Diebstahl vor, da man sein eigenes Tier nicht stehlen kann. Um Ihre Frage jedoch genauer zu prüfen, müssten weitere Einzelheiten bekannt sein, da die Prüfung der Eigentumsrechte sehr kompliziert ist. So müssten insbesondere die Umstände der Anschaffung geprüft werden (z.B. stehen Sie beide im Kaufvertrag etc.) und auch, aus welchem Grund Ihr Ex-Mann den Kater auch nach der Trennung noch im Besitz hat und welche Absprachen hierüber zwischen Ihnen getroffen wurden.
Sollten Sie tatsächlich Post von der Polizei bekommen, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Tierrecht wenden, um eine Akteneinsicht zu beantragen und im Anschluss eine Einlassung abzugeben.
 

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