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Tierarztkosten

von Diana W.

Ich habe letztes Jahr meine Hündin vermittelt, heute habe ich Post vom Anwalt bekommen. Sie behaupten, dass die Hündin bei Vermittlung krank war und wollen die Tierarztkosten von mir erstattet haben. Ich habe sie damals mit Schutzvertrag vermittelt. Darin steht, dass ich auf Gesundheit, Verhalten usw. keine Gewähr gebe. Muss ich nun die Kosten übernehmen? Vielen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich gilt, dass einem Käufer gegen den Verkäufer Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn der verkaufte Hund krank, also „mangelhaft“ im Sinne des BGB ist. Je nach den Einzelheiten des Falles kann er ihn u. a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwingende Voraussetzung ist alle genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss.
Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, um eine Beurteilung vornehmen zu können, wichtig ist z. B. ob Sie Züchterin sind/regelmäßig Hunde verkaufen oder die Hündin privat verkauft haben, um welche Krankheit es geht, etc. Zudem muss der von Ihnen verwendete Vertrag eingesehen werden, da sich nur dann auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen können, sofern dieser wirksam formuliert ist. Da es dabei auf die exakte Formulierung ankommt, müsste der Vertrag eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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