zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag 26.03.2019 von Jasmin Z. Guten Tag, und zwar würde ich schon gerne im Vorfeld wissen, was mich erwarten könnte, wenn die Vorbesitzer aus heiterem Himmel sagen, wir wollen den Kleinen wieder haben. Denn im 2. Abschnitt steht, dass uns nach zwei Monaten das Eigentumsrecht überschrieben wird, aber im 10. dass sie ihn auch genauso gut wieder wegnehmen können. Das verwirrt mich leider sehr und ich würde dazu gern Ihre Meinung wissen. https://alles-und-umsonst.de/tierhinweis Hier der Vertrag, der abgeschlossen werden soll. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist an der angegebenen Stelle kein Vertrag zu finden, wobei generell Vertragsmuster aus dem Internet nicht ungeprüft übernommen werden sollten. Gut ist, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen und den Vertrag kritisch hinterfragen. Um Ihre Fragen zu beantworten müsste zunächst der Vertrag also eingesehen werden und die Einzelheiten rund um die Übernahme des Hundes bekannt sein, also handelt es sich um einen Kauf, wenn ja von einer Privatperson oder einem Züchter, oder handelt es ich eine Übernahme von einem Tierschutzverein, etc. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht in Ihre Nähe oder gern auch an mich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist an der angegebenen Stelle kein Vertrag zu finden, wobei generell Vertragsmuster aus dem Internet nicht ungeprüft übernommen werden sollten. Gut ist, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen und den Vertrag kritisch hinterfragen. Um Ihre Fragen zu beantworten müsste zunächst der Vertrag also eingesehen werden und die Einzelheiten rund um die Übernahme des Hundes bekannt sein, also handelt es sich um einen Kauf, wenn ja von einer Privatperson oder einem Züchter, oder handelt es ich eine Übernahme von einem Tierschutzverein, etc. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht in Ihre Nähe oder gern auch an mich.