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Kleiner Hund ein Jahr ist ausgebüchst

von Olga G.

Hallo, ich schildere ihnen mal meine Situation. Seit April 2018 haben wir (mein Mann und vier Kinder) zu uns einen kleinen Bolonka Malteser Mischling geholt. Wir wohnen ländlich am Wald und haben einen großen Garten. Dennoch liegt auch eine Hauptstraße direkt nebenan. Anliegend haben wir drei Nachbarshäuser. Und noch einen Hof gegenüber auf der anderen Straßenseite. Hühner auf der Straße sind hier keine Seltenheit, weil alle Tiere besitzen. Nun sind wir seit einem Jahr dabei, den Hund zu trainieren. Er ist hier bei uns hauptsächlich ohne Leine, aber mit uns draußen. Leider läuft er gerne anderen Spaziergängern hinterher, die hier im Wald mit oder ohne Hund, spazieren gehen. Er ist sehr handzahm. Keiner hat je Angst ihm gegenüber geäußert. Dennoch schafft er es auch auszubüchsen. Ganz am Anfang war er zweimal an der Straße. Einmal habe ich ihn gefangen. Einmal unsere Nachbarin. Seit er einmal im Tierheim gelandet ist, weil er einem Spaziergänger hinterher ist, und dieser nicht wusste, zu wem der Hund gehört, passen wir viel mehr auf ihn auf. Dennoch ist es jetzt wieder passiert. Mein Mann war mit ihm draußen. In Gedanken ist er rein und hat vergessen, den Hund reinzuholen. Keine 10 Minuten später klingelt unsere Nachbarin und fragt, ob wir unseren Oskar nicht vermissen. Uns ist bis dahin leider nicht aufgefallen, dass er draußen geblieben ist. Er ist wohl wieder Richtung Straße. Eine ältere Dame hätte ihn dann gefangen und ist mit ihm zum Hof auf der anderen Straßenseite. Da die Frau von dem Hof gegenüber angeblich nicht wusste, zu wem er gehört, wollte die ältere Dame ihn ins Tierheim bringen. Da es ein Sonntag war, haben wir bis zum nächsten Tag gewartet. Bei dem örtlichen Tierheim wusste ich aufgrund des ersten Vorfalls, dass sie keine Fundhunde aufnehmen dürfen. Deshalb rief ich gleich bei dem Tierheim im nächsten Ort an. Doch da wurde kein Hund abgegeben. Dann rief ich doch im örtlichen Tierheim an. Auch sie sagten mir am Telefon, dass kein Hund abgegeben wurde. Also gucke ich im Internet bei Facebook. Weil ich weiß, dass dort oft sowas vermeldet wird. Und sehe dort ein Foto mit unserem Hund, wo steht, dass sich unser Hund doch hier im örtlichen Tierheim befindet und sie die Besitzer suchen. Eine freundliche Frau, die hier oft mit ihrem Hund spazieren geht, informiert dann schon, dass sie weiß, wem der Hund gehört und wo wir wohnen. Kurzum haben unsere Nachbarn uns einfach übel mitgespielt. Sie wussten, dass der Hund uns gehört und haben ihn absichtlich ins Tierheim gebracht. Das weiß ich weil sie dann bei Facebook, nachdem ich schrieb, dass es unser Hund ist, drunter schrieb, dass es ja nicht das erste Mal ist, dass er auf der Straße ist. Also rufe ich wieder beim Tierheim an, und sage, dass hier öffentlich im Netz steht, dass unser Hund dort ist, obwohl sie mir vor Minuten am Telefon sagten, dass sie keine Fundhunde aufnehmen. Ja, da muss die Chefin dann zurückrufen. Sie sagte mir dann, oh ja, das war wohl die Praktikantin. Sie war gleich gegen uns und meinte, wir sollen 60 Euro bringen. Dann kriegen wir den Hund. Wir sind auf Sozialleistungen angewiesen und können dies nicht bezahlen. Sie sagte dann, wenn wir nicht bezahlen, wir auch den Hund nicht bekommen. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Es ist unser Hund. Hat das Tierheim das Recht, ihn zu behalten? LG G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem das Tierheim die Rückgabe von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig macht, macht es rechtlich gesprochen, ein Zurückbehaltungsrecht für die durch die Aufnahme Ihres Hundes entstandenen Kosten, geltend. Sie als Tierhalterin (und Eigentümerin) sind gemäß § 2 Tierschutzgesetz dafür verantwortlich Ihren Hund zu versorgen, zu verpflegen etc. Da Sie dies in der Zeit als er Ihnen entlaufen war natürlich nicht konnten, hat das Tierheim diese Pflichten übernommen und ist berechtigt, sich diese entstandenen Kosten von Ihnen zunächst erstatten zu lassen. Selbst wenn das Tierheim eine Vereinbarung mit der Stadt/Gemeinde hat, die eine Kostenerstattung bei Fundtieren regelt, so müssten Sie theoretisch der Stadt/Gemeinde die für Sie vorgelegten Kosten erstatten, weil es sich um Ihren Hund handelt.
Ob das von dem Tierheim geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht an dem Hund rechtmäßig ist, müsste zur Not das zuständige Amtsgericht im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren klären. So ist z.B. wichtig, ob es überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren gibt (das wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen) und wenn ja, ob in der Satzung des jeweiligen Tierheims ein solches Zurückbehaltungsrecht vorgesehen ist, ob Ihr Hund derart unter der Trennung leidet, dass ihm Leiden und Qualen dadurch entstehen (das müssten Sie allerdings beweisen können), usw.
Um einen Prozess und mögliche damit verbundene Kosten zu vermeiden und die Summe nicht täglich höher werden zu lassen, versuchen Sie umgehend nochmals mit dem Tierheim eine gütliche Lösung zu finden, einen Ratenzahlungsplan oder ähnliches, um Ihren Hund schnellstmöglich zurück zu bekommen. Sollte dies keinen Erfolg haben, könnten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und sich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht holen, mit dem Sie sich dann an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort wenden können.
 

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