zurück zur Übersicht Trennungshund, Ex Narzzist 29.03.2019 von Jasmin G. Hallo, ich war fast 6 Jahre mit einem Narzisten zusammen (wie sich jetzt herausstellte). Anfang 2018 holten wir nach langem Quängeln meinerseits unseren Frenchie. Er ist mein ein und alles. Dummerweise hat er den Kaufvertrag unterschrieben und Hund/Steuern bezahlt, während ich alle sonstigen Kosten wie Futter, Zubehör usw. übernommen habe. Tierarzt wurde geteilt. Dann hat er sich sehr plötzlich getrennt und alles soweit getrieben, dass mein Arzt mich ins Frauenhaus schicken wollte. Mein Ex ist Vollzeit angestellt, will noch einen Minijob annehmen und sich nebenbei selbstständig machen. Ich bin selbstständig, kann den Hund entweder mitnehmen oder bin nur 4 Std. unterwegs. Ich hatte das alles extra so organisiert ... Nun hat mein Ex heute die nächste Bombe platzen lassen. 6 Monate mir noch was von Liebe und Hoffnung erzählen und treffen. Dabei hat er nebenbei schon eine andere. Ich hatte ihn mehrfach gefragt, nein, da ist nix ...Der Zufall wollte, dass ich es erfahre. Nun ja, da ich den beiden während meiner Arbeit begegnet bin, konnte er schön zuhause (ich zieh sonntag endlich aus!) meinen Zwerg abholen. Er nutzt ihn als Druckmittel, da er weiß, dass der Hund mir alles bedeutet. Alle in der Straße / im Park würden bestätigen, dass ich mich immer um den Hund kümmere. Was kann ich tun? "Abkaufen" lässt er ihn sich nicht. Er stellt mich als Verrückte dar, mein Arzt sagt, das machen Narzisten so. Er konnte auch nicht beantworten, wie er das zeitlich machen will. Ich will nur meinen Bubi und dann Ende. Aber so finde ich keine Ruhe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und der auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte, müsste geklärt werden, wer Alleineigentümer des Hundes ist bzw. ob Sie und Ihr Exfreund jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis der gesamten Einzelheiten, Einsicht in vorhandene Dokumente und Ihren Vereinbarungen zu dem Hund nicht beurteilen. Da Sie schreiben, dass Sie ihm bereits erfolglos angeboten haben, ihm den Hund abzukaufen und narzisstisch geprägte Menschen über Macht bzw. Erniedrigung Einfluss auf andere nehmen wollen, scheint eine gütliche Lösung unwahrscheinlich. Daher müssten Sie ihn letztlich auf Herausgabe verklagen und in diesem Verfahren den Nachweis Ihres Alleineigentums oder zumindest Ihres Miteigentums führen können, da das Gericht zunächst die Eigentumslage klären muss und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden wird. Lassen Sie sich daher über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen entweder vor Ort oder durch mich anwaltlich ausführlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und der auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte, müsste geklärt werden, wer Alleineigentümer des Hundes ist bzw. ob Sie und Ihr Exfreund jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis der gesamten Einzelheiten, Einsicht in vorhandene Dokumente und Ihren Vereinbarungen zu dem Hund nicht beurteilen. Da Sie schreiben, dass Sie ihm bereits erfolglos angeboten haben, ihm den Hund abzukaufen und narzisstisch geprägte Menschen über Macht bzw. Erniedrigung Einfluss auf andere nehmen wollen, scheint eine gütliche Lösung unwahrscheinlich. Daher müssten Sie ihn letztlich auf Herausgabe verklagen und in diesem Verfahren den Nachweis Ihres Alleineigentums oder zumindest Ihres Miteigentums führen können, da das Gericht zunächst die Eigentumslage klären muss und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden wird. Lassen Sie sich daher über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen entweder vor Ort oder durch mich anwaltlich ausführlich beraten.