zurück zur Übersicht Wem gehört der Hund? 03.04.2019 von Jessica K. Guten Morgen Frau RAin Fries, mein Mann und ich haben uns getrennt. Er zog aus. Wir haben eine BC Hündin, Impfpass, TA-Rechnung sowie Hundesteuer laufen auf seinen Namen, die Haftpflicht-Versicherung auf meinen Namen. Kaufvertrag gibt es nicht. Bei TASSO ist sie auf mich registriert. Der Maus ist seit seinem Auszug ausschliesslich bei mir, ich gehe laufen, füttere, gehe zum TA rund um, ich mache ALLES, er kümmert sich überhaupt nicht! Ich bat ihn mir eine Verzichtserklärung über ein Heimtier zukommen zu lassen, sodass es MEIN Hund ist. Meine Frage nun an Sie, falls er mir diese nicht zukommen lässt, wie verhält sich die Sachlage dann? Wird sie nicht automatisch zu meinem "Eigentum" (da sie ja nur ein Gegenstand ist laut Gesetz. Er sagte mir auch am Telefon "ich zahle nicht mehr für den Hund, ist jetzt deiner" Vielen lieben Dank vorab Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund in der Ehe gemeinsam angeschafft hat und damit wahrscheinlich Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Einen „automatischen“ Eigentumsübergang anlässlich der Trennung sieht das Gesetz nicht vor. Daher wäre es sehr wichtig und gut für Sie, wenn Sie die erbetene schriftliche Erklärung von ihm bekommen könnten. Sollten Sie sich nicht einigen können, muss spätestens im Zuge der Scheidung das zuständige Familiengericht nicht nur das Sorge- und Besuchsrecht für Kinder, Unterhaltsfragen und eben auch über die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung anlässlich einer Scheidung gibt, muss das Gericht auch über den Hund oder die Katze entscheiden und spricht einem der Ehepartner das Eigentum zu. Dieser muss dem Expartner dann im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, wenden Sie sich am besten an eine/n Fachanwalt/in für Familienrecht für die weitere Beratung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund in der Ehe gemeinsam angeschafft hat und damit wahrscheinlich Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Einen „automatischen“ Eigentumsübergang anlässlich der Trennung sieht das Gesetz nicht vor. Daher wäre es sehr wichtig und gut für Sie, wenn Sie die erbetene schriftliche Erklärung von ihm bekommen könnten. Sollten Sie sich nicht einigen können, muss spätestens im Zuge der Scheidung das zuständige Familiengericht nicht nur das Sorge- und Besuchsrecht für Kinder, Unterhaltsfragen und eben auch über die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung anlässlich einer Scheidung gibt, muss das Gericht auch über den Hund oder die Katze entscheiden und spricht einem der Ehepartner das Eigentum zu. Dieser muss dem Expartner dann im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, wenden Sie sich am besten an eine/n Fachanwalt/in für Familienrecht für die weitere Beratung.