zurück zur Übersicht Tierheim hat verhindert, dass ich meinen Hund wieder finde 03.04.2019 von Hendrik L. Hallo Frau Fries, mein Hund ist vor knapp einem Jahr weggelaufen und seit dem suche ich ihn. Letzte Woche habe ich dann endlich erfahren, dass er in ein Tierheim gebracht wurde. Da dieses Tierheim den Hund allerdings sofort bei Tasso angemeldet hat (nicht als Fundhund gemeldet sondern fest auf sich registriert) war es mir nicht möglich eine Suchmeldung zu meinem Hund über Tasso zu starten (am Telefon teilte das Tierheim mir mit, dass sie schon seit 10 Jahren mit Tasso zusammen arbeiten). Auch auf der Internet Seite des Tierheims war keine Anzeige zu meinem Hund aufgetaucht, da ich im Rahmen meiner Suche nach meinem Hund neben vielen Tierheimen auch dieses regelmäßig kontrolliert hatte. Als ich mit dem Tierheim in Kontakt trat und einen Termin vereinbaren wollte, in dem man diese Situation erst einmal genau besprechen könnte, wurde ich aggressiv abgewiesen und ich sollte doch erstmal beweisen, dass ich überhaupt nach dem Hund gesucht habe. Durch weitere Nachforschungen fand ich dann heraus, dass das Tierheim meinen Hund schon an neue Besitzer weiter vermittelt hat (einen Monat nachdem er ins Tierheim gekommen ist). Nach dieser Vermittlung hat das Tierheim keinerlei weiteren Anstrengungen unternommen, nach dem Eigentümer des Hundes, also mir, zu suchen. Jetzt zu meiner Frage: Inwiefern ist es möglich meinen Hund wieder zu bekommen, da das Tierheim ja nachweislich verhindert hat, dass ich ihn finde allein schon durch die Tatsache das sie ihn, gleich nachdem er zu ihnen gekommen ist, bei Tasso auf sich registriert haben lassen. Man möchte doch meinen das das Tierheim, wenn sie schon 10 Jahre mit Tasso zusammen arbeiten, wissen sollte wie sie einen Fundhund bei Tasso melden. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich hat der Eigentümer/Berechtige bzgl. seines entlaufenen Hund einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB. In Ihrem Fall besteht jedoch die Schwierigkeit, dass der Hund nicht mehr im Tierheim ist, sondern an Dritte weitervermittelt wurde. Da Sie zu Recht schreiben, dass es sehr ungewöhnlich ist, dass das Tierheim einen Fundhund nicht als solchen bei TASSO meldet, sondern direkt auf sich selbst registriert und nach vier Wochen weitervermittelt, müssten zur Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche zunächst die gesamten Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein. So z.B. wie und wann Sie erfahren haben, dass er im Tierheim abgeben wurde und was genau das Tierheim Ihnen berichtet hat, wer der Hund dort abgegeben hat etc. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort, um Ihre möglichen Ansprüche aber auch die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich hat der Eigentümer/Berechtige bzgl. seines entlaufenen Hund einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB. In Ihrem Fall besteht jedoch die Schwierigkeit, dass der Hund nicht mehr im Tierheim ist, sondern an Dritte weitervermittelt wurde. Da Sie zu Recht schreiben, dass es sehr ungewöhnlich ist, dass das Tierheim einen Fundhund nicht als solchen bei TASSO meldet, sondern direkt auf sich selbst registriert und nach vier Wochen weitervermittelt, müssten zur Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche zunächst die gesamten Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein. So z.B. wie und wann Sie erfahren haben, dass er im Tierheim abgeben wurde und was genau das Tierheim Ihnen berichtet hat, wer der Hund dort abgegeben hat etc. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort, um Ihre möglichen Ansprüche aber auch die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.