zurück zur Übersicht Betrug Vorbesitzerin 06.04.2019 von Lighty M. Guten Tag. Ich habe einen Hund gekauft. Die Besitzerin hat diesen Hund aus einem Tierheim aus Bukarest. Sie hat mir den Hund verkauft ohne Gesundheitszeugnis und ohne Daten vom Besitzer im EU-Pass. Es ist rausgekommen, dass sie den Hund gar nicht verkaufen durfte, weil sie hat es ohne Genehmigung vom TH verkauft hat. Nun hat sich der Tierschutz gemeldet und mir den Hund abgeholt heute. Ich hatte einen Überlassungsvertrag von dieser Dame. Er war 3 Monate bei mir. Er kam von der Tötungsstation. Er hat sich bei mir wohl gefühlt. Habe ich eine Chance, den hund zurückzubekommen? Und wie gehe ich vor? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass Tierschutzvereine, die ursprünglich mal den Hund vermittelt haben, diesen dann auch von Dritten zurückholen. Ob Sie den Hund überhaupt hätten zurückgeben müssen und wenn nicht, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Verein haben, hängt davon ab, ob Sie von Dame, die Ihnen den Hund verkauft hat, auch das Eigentum übereignet bekommen haben und insbesondere, ob Sie dem Verein durch die Übergabe den Hund wirksam übereignet haben, da dann ein Rückgabeanspruch ausscheiden würde. Dies alles lässt sich leider nicht ohne Kenntnis der Einzelheiten überprüfen. Da Sie den Hund leider nicht mehr bei sich haben, sind Sie in der schlechteren Position, weil Sie notfalls eine Herausgabe einklagen müssten. Lassen Sie daher Ihre möglichen Ansprüche, die Erfolgsaussichten und die Kosten von eine Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht realistisch einschätzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass Tierschutzvereine, die ursprünglich mal den Hund vermittelt haben, diesen dann auch von Dritten zurückholen. Ob Sie den Hund überhaupt hätten zurückgeben müssen und wenn nicht, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Verein haben, hängt davon ab, ob Sie von Dame, die Ihnen den Hund verkauft hat, auch das Eigentum übereignet bekommen haben und insbesondere, ob Sie dem Verein durch die Übergabe den Hund wirksam übereignet haben, da dann ein Rückgabeanspruch ausscheiden würde. Dies alles lässt sich leider nicht ohne Kenntnis der Einzelheiten überprüfen. Da Sie den Hund leider nicht mehr bei sich haben, sind Sie in der schlechteren Position, weil Sie notfalls eine Herausgabe einklagen müssten. Lassen Sie daher Ihre möglichen Ansprüche, die Erfolgsaussichten und die Kosten von eine Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht realistisch einschätzen.