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schriftliche Vorabregelung zum Übergang des Hundes im Fall einer Trennung

von Susanne B.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben uns vor kurzem einen Hund angeschafft und haben zuvor u.a. auch darüber gesprochen, was mit ihm passieren soll im Fall einer Trennung (Wir sind nicht verheiratet). Wir sind uns einig, dass der Hund an mich übergehen soll, falls es wirklich soweit kommen sollte. Nun ist dies nur eine mündliche Absprache und da eine Trennung bereits schlimm genug ist und wir beide keinen Rosenkrieg wollen, soll vorab schriftlich (ggf. Vertrag?) fixiert werden, dass der Hund an mich übergeht. Gibt es hierzu bereits rechtliche Formulare, die im schlimmsten Fall auch vor Gericht gültig sind? Falls nicht - was können wir als Vorlage oder Muster nehmen, bzw. welche Formulierung ist zu nutzen, um dies selbst aufzusetzen? Können Sie uns ein Muster geben? Mit freundlichen Grüßen Susanne B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt werden können ist es sehr gut und hilfreich, dass Sie bereits jetzt diese Regelung getroffen haben und dies schriftlich festhalten wollen. Dies sollten Sie auch unbedingt tun, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient.
Einen Mustertext kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Die Vereinbarung/der Vertrag sollte mindestens folgende Daten enthalten:
die vollständigen Daten der beiden Personen
die vollständigen Daten des Hundes
der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität oder wenn keine Zahlung vereinbart wird, Ihr Lebensgefährte Ihnen also seinen hälftigen Eigentumsanteil schenken wird, muss auch dies festgehalten werden
der Eigentumsübergang auf Sie und die Einigkeit, dass Sie Alleineigentümerin werden und
welche Dokumente mit übergeben werden sollen (z.B. EU-Heimtieraus, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.)
Wenn Sie z.B. ein Besuchsrecht-/und oder eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten vereinbaren, muss auch dies schriftlich vereinbart werden (wobei es gut zu überlegen ist, ob ein Besuchsrecht überhaupt sinnvoll ist).
Wenn Sie einen ausführlicheren oder individuell erstellen Vertrag verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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