zurück zur Übersicht Züchter macht Probleme durch falsche Information 16.04.2019 von Christina L. Guten Tag Wir haben vor paar Monaten mit Freunden jeweils einen Welpen gekauft. Nach einiger Zeit hatten wir nur noch Probleme mit den Freunden. Es geht so weit, dass sie die Züchterin angeschrieben haben, dass sie uns den Hund weg nehmen sollen. Sie hatten der Züchterin falsche Tatsachen erzählt, damit wir schlecht da stehen und nun wird uns mit der Polizei gedroht. Meine Frage ist, ob die Züchterin uns den Welpen unter falscher Aussage wirklich wegnehmen könnte? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, so einfach ist das nicht. Da Sie mit der Verkäuferin einen Kaufvertrag geschlossen haben, müsste sie wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten können um einen Rückgabeanspruch gegen Sie zu haben. Rücktrittsgründe ergeben sich entweder aus dem Kaufvertrag, daher müsste dieser eingesehen und entsprechend geprüft werden. Da in solchen Verträgen oft Klauseln zugunsten der Verkäufer enthalten sind, die jedoch unwirksam sind, sollten Sie, sofern die Verkäufer tatsächlich den Hund zurückfordern und sich auf den Vertrag beziehen, dies unbedingt vorher von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen lassen. Neben einem vertraglichen Rücktrittsrecht können dem Verkäufer auch gesetzliche Rücktrittsgründen zustehen, so z.B. bei einer nachgewiesenen arglistigen Täuschung des Käufers, oder ähnliches, wobei sich dafür aus Ihrer Schilderung aber keine Anhaltspunkte ergeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, so einfach ist das nicht. Da Sie mit der Verkäuferin einen Kaufvertrag geschlossen haben, müsste sie wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten können um einen Rückgabeanspruch gegen Sie zu haben. Rücktrittsgründe ergeben sich entweder aus dem Kaufvertrag, daher müsste dieser eingesehen und entsprechend geprüft werden. Da in solchen Verträgen oft Klauseln zugunsten der Verkäufer enthalten sind, die jedoch unwirksam sind, sollten Sie, sofern die Verkäufer tatsächlich den Hund zurückfordern und sich auf den Vertrag beziehen, dies unbedingt vorher von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen lassen. Neben einem vertraglichen Rücktrittsrecht können dem Verkäufer auch gesetzliche Rücktrittsgründen zustehen, so z.B. bei einer nachgewiesenen arglistigen Täuschung des Käufers, oder ähnliches, wobei sich dafür aus Ihrer Schilderung aber keine Anhaltspunkte ergeben.