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Gemäß Schutzvertrag

von Patrick S.

Hallo wir haben einen Hund mit Schutzvertrag übernommen diese waren in der Scheidung. Der Mann hat uns die Papiere übergeben, die Frau den Hund, da sie wegen ihres neuen Wohnsitzes keinen haben dürfen. Ein Jahr später hat die Hündin nun Welpen bekommen. Sie möchte nun einen, welcher verstarb. Jetzt beruft sie sich darauf, dass im Vertrag nur die Unterschrift des Mannes ist und der Hund Gegenstand der Scheidung sei. Darf sie ihn zurückverlangen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich hier zwischen zwei verschiedenen Verträgen zu unterscheiden. Zunächst wurde ein Tierschutzvertrag/Kaufvertrag über die Hündin mit dem/den beiden Verkäufern. Später wurde mit der Verkäuferin ein zweiter Kaufvertrag über einen bestimmten Welpen geschlossen, den Sie als Verkäufer nicht mehr erfüllen können, da der Welpe verstorben ist. Ob und welche Gewährleistungsrechte Ihrer Käuferin wegen dieses nicht mehr zu erfüllenden zweiten Kaufvertrags zustehen wäre zu prüfen, jedoch hat dies keinerlei Auswirkungen auf den ersten Kaufvertrag über die Hündin. Rechtlich haben diese zwei Kaufverträge nichts miteinander zu tun.
Wenn die Verkäuferin die Hündin nun zurück möchte, müsste sie ein vertragliches oder zumindest ein gesetzliches Recht zum Rücktritt vom ersten Kaufvertrag über die Hündin haben.
Leider ist Ihre Schilderung für dieser Prüfung zu kurz, zudem müsste der Vertrag vorliegen und auch die Details müssten bekannt sein, so z.B. wurde die Hündin zum Verkauf inseriert, wenn ja von wem, wie hat die Abholung des Hundes stattgefunden, waren die beiden Verkäufer anwesend, wer steht als Verkäufer im Vertrag, wer hat den Kaufpreis entgegen genommen etc.
Sollten Sie sich daher nicht mit der Dame einigen können und sie tatsächlich auf die Rückforderung der Hündin bestehen, sollten Sie sich anwaltlich beraten oder sogar vertreten lassen.

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