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Katze wird einbehalten

von Lisa S.

Da ich völlig verzweifelt bin und nicht mehr weiter weiß, wende ich mich hoffnungsvoll an Sie. Also Folgendes: Meine Katze hat sich durchs Spielen eine Verletzung an der Pfote zugezogen. Damit bin ich zum Tierarzt und habe mir, da ich nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, Hilfe von einer Organisation geholt, die ich nicht namentlich erwähnen möchte. Der Tierarzt sagte, dass dies eine Entzündung sei und verschrieb Antibiotika. Diese schlugen auch erst einmal an und die vorhandene Schwellung ging weg. Nach ein paar Monaten kam die Schwellung zurück, dadurch begann auch ein Humpeln. Also bin ich noch einmal zum Tierarzt und dort hieß es, man müsste es mal aufschneiden, um zu schauen, dass es kein Tumor ist. Natürlich gab es wieder Medikamente. Den OP Termin habe ich dann abgesagt, da wieder Besserung eingetreten ist. Als es wieder schlimmer wurde, bin ich erneut zum Tierarzt, wo dann die Pfote geröntgt wurde. Dort hat man gesehen, dass das Gelenk der Pfote ausgekugelt ist und die Schwellung dadurch entstanden ist. Der Tierarzt hat dann Schmerzmittel verschrieben und sagte, solange die Schwellung nicht abgeklungen ist, könnte man nicht operieren, was nötig wäre, um das Bein zu fixieren, damit es ordentlich verheilen kann. Also sind wir wieder nach Hause. Vor kurzem, als ich von der Arbeit nach Hause kam, hatte sich meine Katze die Schwellung aufgebissen. Kurzerhand beim Tierarzt angerufen - die mir sagten, ich solle mich an eine Klinik wenden, da sie nichts tun könnten. In der Klinik habe ich dann ebenfalls angerufen und auch wegen der Zahlungsmodalitäten gefragt, weil ich mich auf keine Summe vorbereiten konnte - ob Ratenzahlung möglich wäre. Sie sagten mir, bei Anzahlung der Hälfte und guter Bonität ginge es. Allerdings habe ich aus Angst vor horrenden Summen dann erneut bei der Organisation angerufen und um Hilfe gebeten. Zum ersten, weil ich Angst hatte und völlig panisch um das Leben meiner Katze und zum zweiten, weil ich eigentlich gute Erfahrungen gemacht hatte und sie mich vorher unterstützt hatten. Sie empfahlen mir erneut beim Tierarzt persönlich aufzuschlagen - gesagt, getan - allerdings mit dem folgenschweren gemeinsamen Entschluss mit dem Arzt, dass eine Amputation das beste wäre, weil der Kampf gegen das Bein immer wieder von neuem begann. Ich habe dann mit der Organisation Rücksprache gehalten und sie über den Besuch informiert und wir sind dann zu dem Schluss gekommen, dass meine Katze solange bei einer Pflegestelle unterkommt, da ich den ganzen Tag arbeiten bin und ihn nicht wegen weiterer Komplikationen überwachen konnte. Es hörte sich für mich vernünftig an, schließlich geht es um das Wohl meines Schatzes, also holten sie sie ab. Mit der Organisation bestand dann erstmal schriftlicher Kontakt, sie haben viele Fragen gestet und ich habe ihnen alle beantwortet und Informationen gegeben, die sie gebraucht haben, damit sie meiner Katze helfen können, so gut es geht. Als der Termin der OP für die Amputation immer näher rückte, haben sie mir nicht mehr geantwortet. Stattdessen wurde auf einer öffentlichen Plattform ein Beitrag veröffentlicht, bei dem es darum ging, dass ich mein Tier nicht ordentlich umsorgt hätte, weggesehen hätte, es regelrecht mit Quälerei gleichgestellt - und deutlich gemacht, dass mir mein Tier nicht zurückgegeben wird. Vieles dort geschrieben entsprach nicht den Tatsachen. Bei der Polizei legte man mir nah, dass ich die Rechnung der Behandlungen bezahlen muss, damit ich meine Katze zurück bekommen kann. Nur, wie komme ich an diese heran? Sie weigern sich, mir zu antworten - Welche Möglichkeiten habe ich noch? Die Organisation sagte, sie hätte sich an das Veterinäramt gewendet - kann ich dies ebenfalls tun? Wie kann ich vorgehen, um mein 'Kind' zurück zu bekommen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sind Sie im Moment in der schlechteren Position, da Sie die Katze nicht mehr im Besitz haben und daher die Organisation letztlich, wenn keine gütliche Einigung möglich ist, auf Herausgabe vor dem zuständigen Gericht verklagen müssten.
Rechtlicher Dreh- und Angelpunkt ist die Prüfung, was genau die Übergabe der Katze an die Organisation rechtlich darstellt. Wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihre Katze lediglich zur vorübergehenden Pflege an die Organisation übergeben haben und gerade keine Übereignung/kein Eigentumsübergang stattgefunden hat, hätten Sie gegen die Organisation einen Herausgabeanspruch gemäß §§ 695, 90a BGB.  
Da Sie wahrscheinlich keine schriftliche Vereinbarung mit der Organisation abgeschlossen haben, müsste der gesamten Sachverhalt bekannt sein und auch die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen eingesehen und auf einen Verwahrungsvertrag bzw. die bestehende Eigentumslage hin überprüft werden. Zudem könnte auch geprüft werden, ob und wie Sie gegen die negativen Äußerungen im Internet vorgehen könnten. Lassen Sie sich daher vor Ort umfänglich anwaltlich beraten um dann auch zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, sich an das Veterinäramt wenden. Bei geringen Einkommen versuchen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Mit diesem Schein kann der Anwalt bzw. die Anwältin seine/ihre Gebühren direkt mit dem Gericht abrechnen. Auf die Zahlung der 15,00 EUR, die Sie selbst noch dazuzahlen müssten, kann der Anwalt im Einzelfall aber verzichten.

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