zurück zur Übersicht Privater Kauf eines Hundes in Österreich 06.05.2019 von Tobias P. Hallo liebes Beratungsteam, ich möchte in naher Zukunft einen Labrador aus Österreich nach Deutschland holen. Der Hund lebt aktuell bei einer Privatperson und wird auch privat verkauft. Auf was muss ich im Vertrag achten damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt (z.B. Verkäuferin möchte zu einem späteren Zeitpunkt Hund zurückholen, ursprünglicher Züchter ist nicht einverstanden mit dem Weiterverkauf). Vielen Dank und Grüße aus Unterfranken Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In dem Kaufvertrag sollten mindestens folgende Daten enthalten sein: die vollständigen Daten des Verkäufers die vollständigen Daten des Hundes der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität oder wenn der Betrag komplett bei Übergabe in bar gezahlt wird, ist dies unbedingt auf/im Vertrag zu vermerken und der Eigentumsübergang auf Sie und die Erklärung des Verkäufers, dass keine Rechte Dritter an dem Hund bestehen welche Dokumente mit übergeben werden (z.B. EU-Heimtierausweis, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.) Wenn Sie sich eine Probezeit oder ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag vorbehalten möchten, sollten Sie dies aufnehmen und die Bedingungen oder den Ablauf genau aufschreiben. Da in Ihrem Fall der Verkäufer in Österreich sitzt und daher im Zweifel österreichisches Recht anwendbar ist und Sie den Verkäufer im Streitfl vor einem österreichischen Gericht mit einem österreichischen Anwalt verklagen müssten, was für sie nachteilig sein könnte, sollte vereinbart werden, dass der Hund nach Deutschland gebracht wird (so dass der Erfüllungsort in Deutschland liegt), dass auf den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist und das Gerichtsstand ihr Wohnort ist. Bei Unsicherheiten oder für den Fall, dass der Verkäufer sich weigert diese Klauseln aufzunehmen, sollten Sie sich unbedingt vorab nochmals eingehend beraten lassen, um dann zu entscheiden, ob Sie den Vertrag dennoch unterschreiben wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In dem Kaufvertrag sollten mindestens folgende Daten enthalten sein: die vollständigen Daten des Verkäufers die vollständigen Daten des Hundes der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität oder wenn der Betrag komplett bei Übergabe in bar gezahlt wird, ist dies unbedingt auf/im Vertrag zu vermerken und der Eigentumsübergang auf Sie und die Erklärung des Verkäufers, dass keine Rechte Dritter an dem Hund bestehen welche Dokumente mit übergeben werden (z.B. EU-Heimtierausweis, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.) Wenn Sie sich eine Probezeit oder ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag vorbehalten möchten, sollten Sie dies aufnehmen und die Bedingungen oder den Ablauf genau aufschreiben. Da in Ihrem Fall der Verkäufer in Österreich sitzt und daher im Zweifel österreichisches Recht anwendbar ist und Sie den Verkäufer im Streitfl vor einem österreichischen Gericht mit einem österreichischen Anwalt verklagen müssten, was für sie nachteilig sein könnte, sollte vereinbart werden, dass der Hund nach Deutschland gebracht wird (so dass der Erfüllungsort in Deutschland liegt), dass auf den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist und das Gerichtsstand ihr Wohnort ist. Bei Unsicherheiten oder für den Fall, dass der Verkäufer sich weigert diese Klauseln aufzunehmen, sollten Sie sich unbedingt vorab nochmals eingehend beraten lassen, um dann zu entscheiden, ob Sie den Vertrag dennoch unterschreiben wollen.