zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag 10.05.2019 von Katharina R. Folgendes Problem: Am 23.03.19 haben wir 2 Hunde privat übernommen sonst wären sie ins Tierheim gekommen. (Ein Tag vorher ins Netz gestellt). Jetzt ist das Problem durch Allergie mussten wir die gesamte Situation hier ändern. Meine Ärztin sagte mir jetzt aber ich soll es mit einem versuchen. Das klappt eher wie mit 2. Ich hab die alte Besitzerin informiert, wie es im Vertrag steht sowie ob sie, sie nehmen kann. Dachte mir nix dabei, ist ja so dass vor 7 Wochen kein Bekannter sie nehmen konnte. Ich teilte ihr gestern abend mit, dass nur ein Hund gehen würde und heute eine Familie kommt, um sie kennen zu lernen. Sie meinte, die Hunde dürfen nicht getrennt werden und ihr Schwager wird evtl. beide aufnehmen. So ungefähr nur beide! Was ist Fakt? Mein Sohn ist so auf diese eine Hündin fixiert und liebt sie, dass es ihm mehr wie das Herz brechen würde. Bitte um Hilfe. Danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Frage läßt sich leider ohne Einsicht in den Vertrag nicht pauschal beantworten. Da dort ja offensichtlich etwas zur Rückgabe der Hunde geregelt ist, müssten die vorhandenen Formulierungen daraufhin geprüft werden, ob dort tatsächlich die „Untrennbarkeit“ der Hunde vereinbart wurde und ob für den Fall der Abgabe durch Sie, die Verkäuferin ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht an den Hunden hat oder ob Sie die Verkäuferin über die Abgabe informieren müssen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob und welche Sanktionen im Vertrag bei einem Verstoß gegen diese Klausel vorgehen sind und wenn ja, ob diese überhaupt wirksam ist. Sollten Sie zwischenzeitlich keine gütliche Lösung gefunden haben, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Frage läßt sich leider ohne Einsicht in den Vertrag nicht pauschal beantworten. Da dort ja offensichtlich etwas zur Rückgabe der Hunde geregelt ist, müssten die vorhandenen Formulierungen daraufhin geprüft werden, ob dort tatsächlich die „Untrennbarkeit“ der Hunde vereinbart wurde und ob für den Fall der Abgabe durch Sie, die Verkäuferin ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht an den Hunden hat oder ob Sie die Verkäuferin über die Abgabe informieren müssen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob und welche Sanktionen im Vertrag bei einem Verstoß gegen diese Klausel vorgehen sind und wenn ja, ob diese überhaupt wirksam ist. Sollten Sie zwischenzeitlich keine gütliche Lösung gefunden haben, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.