zurück zur Übersicht Spanische Polizei 15.05.2019 von Julia S. Hallo. Wir wollen im Sommer gerne mit Van für zwei Wochen durch Spanien und Portugal reisen und unsere Schäferhund-Dame mitnehmen. Sie ist allerdings nicht so gut auf fremde Leute zu sprechen und nun haben wir uns gefragt, wie wir uns verhalten sollen, wenn wir in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten und die deutsche, spanische oder portugiesische Polizei nach dem Hund schauen möchte und sie anfängt, zu bellen und offensichtlich nicht gut gestimmt ist. Sie ist gesichert, wir haben ihren Impfpass dabei etc, hat jedoch jemand das Recht, uns das Tier auf der Reise wegzunehmen, da sie offenbar als "gefährlich" eingestuft werden könnte? Sie ist super lieb, sobald sie sich angefreundet hat und echt ein Schatz, jedoch ist sie sehr ängstlich aufgrund schlechter Erfahrungen beim Vorbesitzer. Gereist sind wir mit ihr schon durch Deutschland, jedoch kam diese Situation noch nie. Vielen Dank im Voraus! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vor der Reise hierüber Gedanken machen. Für das Reisen mit Hunden aller Rassen innerhalb der EU gelten die für Hunde, Katzen und Frettchen zunächst die allgemeinen Regelungen, dass ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss, eine gültige Tollwutimpfung hierin nachgewiesen ist (also frühestens 21 Tage nach dem Impftermin) und dass der Hund gechipt sein muss. Das gilt also sowohl für Ein- und Durchreise nach Spanien und Portugal als auch die Rückkehr nach Deutschland. Zusätzlich gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder, über die ich Sie jedoch mangels dortiger Rechtskenntnis nicht informieren kann. Wenden Sie daher bitte vorab an die Botschaften aller Länder, die Sie be-/ und durchreisen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vor der Reise hierüber Gedanken machen. Für das Reisen mit Hunden aller Rassen innerhalb der EU gelten die für Hunde, Katzen und Frettchen zunächst die allgemeinen Regelungen, dass ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss, eine gültige Tollwutimpfung hierin nachgewiesen ist (also frühestens 21 Tage nach dem Impftermin) und dass der Hund gechipt sein muss. Das gilt also sowohl für Ein- und Durchreise nach Spanien und Portugal als auch die Rückkehr nach Deutschland. Zusätzlich gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder, über die ich Sie jedoch mangels dortiger Rechtskenntnis nicht informieren kann. Wenden Sie daher bitte vorab an die Botschaften aller Länder, die Sie be-/ und durchreisen werden.