zurück zur Übersicht

Schutzvertrag

von Sibylle K.

Hallo, habe ein Frage: Ich (A) Habe einen Hund per Schutzvertrag von (B) übernommen. Der Kaufpreis war 0 Euro, der Schutzvertrag war ein Standardvertrag. Jetzt möchte (C) die Vor-Vorbesitzerin des Hundes den Hund von mir zurück, weil B den Hund laut Schutzvertrag mit C gar nicht hätte Weitergeben dürfen! Ich sehe das so: C muß sich an B wenden, die den Hund laut Vertrag nicht hätte weitergeben dürfen, was ich allerdings auch rechtlich bezweifle! C kann den Hund nicht von mir fordern, da wir überhaupt kein Vertragsverhältnis haben!! Sehe ich das richtig?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Richtig ist, dass Sie (nur) mit B einen Vertrag geschlossen haben (da der Kaufpreis 0,00 EUR betrug handelt es sich um einen Schenkungsvertrag) und nur B ein vertragliches Rücktrittsrecht hätte (sofern es vertraglich wirksam vereinbart ist oder sich ein gesetzliches Rücktrittsrecht ergibt).
C als Vertragspartnerin von B muss sich an diese halten, wenn das Verbot der Weitergabe überhaupt wirksam war und B dagegen verstoßen haben sollte.
Da Ihre Frage sehr allgemein zusammengefaßt ist, ist auch nur diese sehr allgemeine Antwort möglich, die jedoch auf Ihren konkreten Sachverhalt und seinen Einzelheiten möglicherweise nicht ganz passen könnte. Bei weiterem Bedarf sollten sich also ausführlich anwaltlich beraten lassen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung