zurück zur Übersicht Tierarztrechnung nicht nachvollziehbar 24.05.2019 von Jennifer K. Guten Tag, vor gut drei Wochen ist leider unser Kater gestorben :( Wir haben nun eine Frage zur Tierarztrechnung. Auf dieser wurden die am Montag geführten Behandlungen aufgelistet und am Ende aber auch der Posten (bezogen auf eine erfolgte Urinentnahme) "1x Auswertung von Fremdlaborleistung und Fremdverrichtungungen gemäß §7 nach GOT 10 (10)" und der Posten "1x Befundbesprechung und Beratung ohne Untersuchung an den Folgetagen (10)" aufgelistet. Die Rechnung wurde direkt vor Ort von uns bezahlt! Nun ist es so dass unser Kater am Mittwoch leider gestorben ist. Somit hat weder eine Befundbesprechung / Beratung hinterher noch stattgefunden noch die Auswertung der Fremdlaborleistung musste die TÄ leisten... Wir tun uns sehr schwer den Kontakt zur TÄ zu suchen, ganz davon ab dass das Ganze schlimm genug ist, hat sich die TÄ nicht mal telefonisch gemeldet hinterher. Die Rechnung vom Labor ist gestern bei uns angekommen, diese bezahlen wir auch selbstverständlich aber das heißt ja die TÄ hat das Ergebnis bereits länger vorliegen und hat sich nicht mal dahingehend bei uns gemeldet. Wir fühlen uns über den Tisch gezogen, denn nach unserer Meinung sind Posten abgerechnet und von uns bezahlt worden die so nie stattgefunden haben. Unsere Frage nun, ist das so üblich oder können wir dagegen angehen? Vielen lieben Dank für ihre Hilfe und viele Grüße! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Anlasses an mich wenden müssen. Da Sie mit dem Tierarzt einen Dienstvertrag geschlossen haben, müssen im Ergebnis vereinfacht gesagt auch nur die Tätigkeit bezahlen, die tatsächlich verrichtet wurde. Die Tatsache, dass bereits im Voraus die Auswertung und die Besprechung von Laborergebnissen abgerechnet werden ist grundsätzlich noch nicht rechtswidrig, da ja in der Regel diese Leistungen auch erbracht werden. In ihrem Falle ist jedoch zu prüfen, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch dieser beiden Gebühren haben, wenn die Leistungen gar nicht mehr erbracht wurden. Hierzu müssten zur Prüfung jedoch die weiteren Einzelheiten bekannt sein und auch die gesamte Rechnung eingesehen werden. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Tierärztin selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem Sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollten oder mittels eines Briefes. Alternativ könnten Sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer NRW wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann nur versuchen zwischen Ihnen und der Tierärztin zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Anlasses an mich wenden müssen. Da Sie mit dem Tierarzt einen Dienstvertrag geschlossen haben, müssen im Ergebnis vereinfacht gesagt auch nur die Tätigkeit bezahlen, die tatsächlich verrichtet wurde. Die Tatsache, dass bereits im Voraus die Auswertung und die Besprechung von Laborergebnissen abgerechnet werden ist grundsätzlich noch nicht rechtswidrig, da ja in der Regel diese Leistungen auch erbracht werden. In ihrem Falle ist jedoch zu prüfen, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch dieser beiden Gebühren haben, wenn die Leistungen gar nicht mehr erbracht wurden. Hierzu müssten zur Prüfung jedoch die weiteren Einzelheiten bekannt sein und auch die gesamte Rechnung eingesehen werden. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Tierärztin selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem Sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollten oder mittels eines Briefes. Alternativ könnten Sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer NRW wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann nur versuchen zwischen Ihnen und der Tierärztin zu vermitteln.