zurück zur Übersicht Streuner 29.05.2019 von Andrea S. Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren lassen wir unsere Katzen bei Ihnen registrieren. Jetzt haben wir ein Problem mit einem streunenden Kater, der nicht kastriert ist. Dieser Kater ist uns vor ca. 10 Jahren das erste Mal aufgefallen. Zu dieser Zeit kam er gelegentlich bei uns vorbei. Seit ein paar Wochen kommt er fast täglich vorbei. Er markiert im Garten, Haus- und Terrassentür und, falls die Terrassentür offen ist, auch in der Wohnung. Der "Duft" ist sehr "aromatisch". Einen Besitzer konnten wir nicht ermitteln. Meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus, falls wir den Kater einfangen können und kastrieren lassen würden? Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus. Mit freundlichen Grüssen A. u. H. S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist grundsätzlich bei jedem Heimtier (insbesondere bei zutraulichen Katzen) davon auszugehen, dass es einen Eigentümer hat. Weder ob der Halter/Eigentümer gegen seine Kennzeichnungs-/und Registrierungspflicht verstößt, die es in der StädteRegion Aachen leider nicht flächendeckend gibt, noch ein mögliches Aussetzen des Katers, hätten Einfluss auf das Eigentumsrecht. Wenn Sie also einen fremden Kater zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen, steht ein theoretisch ein möglicher Schadensersatzanspruch des Eigentümers im Raume. Sie könnten sich daher z.B. zunächst an das Veterinäramt oder einen örtliche Katzenschutzverein wenden und sich dort erkundigen, ob es z.B. Kastrationsaktionen o.ä. gibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist grundsätzlich bei jedem Heimtier (insbesondere bei zutraulichen Katzen) davon auszugehen, dass es einen Eigentümer hat. Weder ob der Halter/Eigentümer gegen seine Kennzeichnungs-/und Registrierungspflicht verstößt, die es in der StädteRegion Aachen leider nicht flächendeckend gibt, noch ein mögliches Aussetzen des Katers, hätten Einfluss auf das Eigentumsrecht. Wenn Sie also einen fremden Kater zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen, steht ein theoretisch ein möglicher Schadensersatzanspruch des Eigentümers im Raume. Sie könnten sich daher z.B. zunächst an das Veterinäramt oder einen örtliche Katzenschutzverein wenden und sich dort erkundigen, ob es z.B. Kastrationsaktionen o.ä. gibt.